Förderung private Abwasserbeseitigung
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Umweltschutzamt
Abwasserbeseitigungsmaßnahmen (Private Anschlussleitungen, Pumpwerke und Druckleitungen, Freispiegelleitungen sowie Kleinkläranlagen) können unter Umständen mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.
Fördervoraussetzung
- Von der Gemeinde muss eine mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmte Abwasserbeseitigungskonzeption erstellt und im Gemeinderat beschlossen sein.
- Der Auftrag für den Bau des Vorhabens darf noch nicht vergeben sein. Falls das Vorhaben in Eigenarbeit erstellt werden soll, darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen sein.
- Kein Landeszuschuss von anderer Stelle (z. B. Landwirtschaft). Sonstige Zuwendungen, z. B. von Gemeinden und Sportverbänden sind von den zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen.
Antragsteller
- Grundstückseigentümer oder Pächter der Liegenschaft (Erbpacht u. ä.).
- Bei Anschluss mehrerer Anwesen können sich die Antragsteller zu Antragsgemeinschaften zusammenschließen.
- Die Gemeinde kann im Auftrag der privaten Antragsteller die treuhänderische Abwicklung des Vorhabens übernehmen.
Zuwendungsfähig
- Investitionskosten; hierunter sind auch Eigenleistungen zu verstehen (Arbeitsstunden: 10,00 Euro/h; Maschinenstunden: entsprechend den Sätzen des Maschinenringes).
- Ingenieurleistungen: bis max. 10 % der förderfähigen Kosten (Nachweis durch Rechnungen).
- Satzungsgemäße Klär- und Kanalbeiträge (obere Orientierungsgrenze: 7.000,00 Euro/pro Anwesen).
Antragsunterlagen
Förderanträge sind über die Gemeinden einzureichen und haben mindestens folgende Unterlagen zu enthalten:
- Antragsschreiben (bei mehreren Anwesen: mit Teilnahmeerklärung aller Beteiligten),
- kurzer Erläuterungsbericht (u.a. Angaben zu den anzuschließenden Anwesen und Einwohnerzahl),
- gegebenenfalls Variantenuntersuchung mit Wirtschaftlichkeitsnachweis,
- Kostenvoranschlag (Kostenangabe Euro/m); die Kosten pro m Leitungslänge einschließlich Pumpwerk (ohne Klär- und Kanalbeiträge) sollten max. 100,00 Euro betragen. Zuschläge für Erschwernisse wie felsiges Gelände, Gewässerkreuzungen, Straßenaufbruch/-kreuzungen o.ä. können berücksichtigt werden,
- Angabe der Länge der Anschlussleitungen und der Anzahl der anzuschließenden Einwohner/Einwohnergleichwerte und Anwesen,
- Lageplan/Lageskizze mit Kanaltrasse (mindestens M 1 : 2.500),
- Zustimmung der Gemeinde zu der Maßnahme (siehe auch Abwasserbeseitigungskonzeptionen),
- verbindliche Liste der anzuschließenden Anwesen mit unterschriebener Teilnahmeerklärung der Eigentümer,
- Bestätigung, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung bestehen (z. B. Grunddienstbarkeiten, Haftungsabsicherung u. a.).
Fördersatz
- 30 %,
- verbleibender Eigenanteil für den Antragsteller von mindestens 10.000,00 Euro/Anwesen.