Fahrerlaubnis auf Probe
-
Führerscheinstelle - Sachbearbeiterin
-
Führerscheinstelle - Sachbearbeiter
-
Führerscheinstelle
-
Führerscheinstelle
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Fahrschulen für Aufbauseminare
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. FES - Fahreignungsseminar
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit § 2a Straßenverkehrsgesetz:
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 - 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Anordnung (besonderes) Aufbausseminar bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen
Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre !
- Schriftliche Verwarung mit Hinweis auf Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten bei weiterer schwerwiegender oder zwei weiterer weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen nach Teilnahme am Aufbauseminar
- Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiterer schwerwiegender oder zwei weiterer weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen nach Auflauf der in Nummer 2 genannten Frist
Möglichkeit der Punktereduzierung durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung richtet sich nach § 4 Abs. 4 StVG.
Hinsichtlich der detaillierten gesetzlichen Vorschriften dazu bzw. ob bei Ihnen die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde gerne weitere Auskünfte!
Im Übrigen wird auf die Vorschriften des Punktsystems verwiesen.
Die entsprechenden Maßnahmen sind gebührenpflichtig.