Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Bitte tauschen Sie Ihre Fahrerlaubnisse frühestens ein Jahr vor Fristende gemäß der unten aufgezeigten Staffelung um. Frühere Anträge führen zum Verzug der Bearbeitung und können erst nachrangig bearbeitet werden.
Alle Bürger, die Ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Rottweil haben, werden gebeten den Antrag bei der Gemeinde/Rathaus ihres Wohnorts zu stellen.
Den benötigten Antrag können Sie bequem hier abrufen, ausfüllen und der zuständigen Stelle mit einer Kopie Ihres Personalausweises und Führerscheines übersenden. Eine rein digitale Übermittlung ist nicht ausreichend.
Vielen Dank!
Für Papierführerscheine richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:
Geburtsjahr | Umtausch bis zum: |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. *
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis zum: |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
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Führerscheinstelle
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- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Führerschein - Pflichtumtausch
Die Umstellung des Führerscheines können Sie über Ihre jeweilige Stadt-/ Gemeindeverwaltung beantragen.
Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an die Führerscheinstelle weiter. Das Landratsamt veranlasst die Herstellung des Scheckkartenführerscheines durch die Bundesdruckerei in Berlin.
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- nationaler Führerschein
- wenn der Umtausch wegen der Verlängerung einer Lastkraftwagenfahrberechtigung der Klasse 3 (besondere Zugkombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 18,5 t) oder der Klasse 2 vorgenommen wird: zusätzlich
- ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
EUR 25,30
Die Gebühr erhöht sich auf 35.50 EUR, wenn zusätzlich die Klasse T gewünscht wird.