Der Zutritt zu den Dienststellen des Landratsamtes ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige konkrete Terminvereinbarung. Termine werden nur bei zwingend notwendigen und unaufschiebbaren Anliegen vereinbart. Eine Terminpflicht besteht nicht für die Kfz-Zulassungsstelle. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Lebensmittelüberwachung - Merkblätter
- Formular Meldung nach Artikel 6 über Lebensmittelhygiene
- Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
- Merkblatt Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung Beiblatt 2
- Merkblatt Allergenkennzeichnung
- Merkblatt Allergenkennzeichnung Beiblatt 1
- Merkblatt Belehrung nach Infektionsschutzgesetz bei Vereinsfesten
- Merkblatt Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen
- Merkblatt Kenntlichmachung von Zusatzstoffen
- Merkblatt Kennzeichnung von Hühnereiern an Endverbraucher
- Merkblatt Probenahme nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch