Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
Öffentliche Straßen können Sie auch anders nutzen, als nur für den Verkehr (Gemeingebrauch). Beispiele solcher genehmigungspflichtigen Sondernutzung können sein:
Hinweis: Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung" (z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren). Die "sonstige Nutzung" richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
- Benutzung des Luftraums über oder neben der Straße (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten)
- Anlage einer privaten Zufahrt oder
- eines privaten Zugangs von der Straße zu einem privaten Grundstück
- usw.
Hinweis: Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung" (z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren). Die "sonstige Nutzung" richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen.
Den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis müssen Sie beim Straßenbauamt einreichen.
Die zuständige Behörde entscheidet über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße sind bei dieser Prüfung besonders wichtig. Diese übliche Nutzung wird rechtlich als "widmungsgemäße Nutzung" der Straße bezeichnet.
Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob
Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Die zuständige Behörde entscheidet über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung der Straße sind bei dieser Prüfung besonders wichtig. Diese übliche Nutzung wird rechtlich als "widmungsgemäße Nutzung" der Straße bezeichnet.
Wesentlich ist dabei beispielsweise, ob
- die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt,
- die Fußgänger oder Anwohner durch Lärm belästigt werden oder
- die Straße übermäßig verschmutzt wird
- die Verkehrssicherheit gefährdet oder beeinträchtigt wird
Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
formloser Antrag mit Lageplan, Detailplan, Fotos, Skizzen in dreifacher Fertigung
-
- nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
- nach dem wirtschaftlichen Interesse der antragstellenden Person
In folgenden Fällen ist keine separate Sondernutzungserlaubnis erforderlich:
- Sie benötigen eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Nutzung.
- Sie wollen die Straße im Zusammenhang mit einer Anlage nutzen, die einer Baugenehmigung bedarf.