Abfall - Betreibernummer
Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen
("Sonderabfällen") benötigen bei der Entsorgung / im Nachweis-
verfahren eine Betreibernummer.
Für die Erteilung einer Betreibernummer ist in Baden-Württemberg
die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, mit Sitz in
Fellbach zuständig. Die Erteilung einer Betreibernummer ist ge-
bührenpflichtig.
Anträge auf Erteilung einer Betreibernummer nimmt auch die
untere Abfallrechtsbehörde im Landratsamt entgegen; die Anträge werden dann an die Sonderabfallagentur (in diesem Fall gebührenfrei)
weitergeleiten.
("Sonderabfällen") benötigen bei der Entsorgung / im Nachweis-
verfahren eine Betreibernummer.
Für die Erteilung einer Betreibernummer ist in Baden-Württemberg
die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH, mit Sitz in
Fellbach zuständig. Die Erteilung einer Betreibernummer ist ge-
bührenpflichtig.
Anträge auf Erteilung einer Betreibernummer nimmt auch die
untere Abfallrechtsbehörde im Landratsamt entgegen; die Anträge werden dann an die Sonderabfallagentur (in diesem Fall gebührenfrei)
weitergeleiten.
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Umweltschutzamt
§ 24 Abs. 1 Ziffer 1, lit c) des Landesabfallgesetztes von Baden-Württemberg i. V. m. der Nachweisverordnung des Bundes.