Schuldnerberatung
Die kommunale Schuldnerberatung bietet Hilfestellung bei wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten an, mit dem Ziel die verschiedenartigen, insbesondere sozialen Folgeprobleme von Überschuldung zu beseitigen oder zu minimieren.
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Kreissozialamt, Schuldnerberatung
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Kreissozialamt, Schuldnerberatung
Unser Angebot der Schuldnerberatung richtet sich an die Bürger des gesamten Landkreises Rottweil, insbesondere an Empfänger von Sozialleistungen sowie einkommensschwache und von Sozialleistungen bedrohte Personen.
Selbständigen kann keine Beratung angeboten werden (Ausnahme: Kleingewerbetreibende).
Eine erfolgreiche Schuldnerberatung setzt beim Hilfesuchenden die Bereitschaft voraus, aktiv und zuverlässig mitzuarbeiten, Vereinbarungen einzuhalten, die finanziellen Verhältnisse offen zu legen, sich mit dem eigenen Ausgabe- und Konsumverhalten auseinander zu setzen sowie keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen.Eine Beratung kann nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung angeboten werden. Die beste Erreichbarkeit besteht montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr.
Die Schuldnerberatung arbeitet nach folgenden Beratungsgrundsätzen:
- Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
Die Schuldnerberatung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und der Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Hilfesuchenden werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. - Freiwilligkeit
Schuldnerberatung ist immer freiwillig und der Hilfe-suchende selbst entscheidet, inwieweit er Beratung oder Unterstützung annehmen möchte. - Ergebnisoffenheit
Ziele, Schritte und Verfahren eines Beratungsprozesses werden zwischen Berater und Hilfesuchenden vereinbart und entsprechend dem Verlauf der Beratung angepasst. - Ganzheitlichkeit
Da Überschuldung kein isoliertes Problem ist, wird der Hilfesuchende sowohl im finanziellen als auch im familiären, sozialen und psychischen Bereich beraten. - Eigenverantwortlichkeit
Die Eigenverantwortlichkeit des Hilfesuchenden bleibt gewahrt. Die Schuldnerberatung legt Wert darauf, dass der Hilfesuchende – je nach Fähigkeit, Vorbildung und Informationsstand – möglichst eigenständig handelt.
Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.
Geldmittel werden nicht bereitgestellt.
- Basiskonto
- Das Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubiger
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Pfändungstabelle
- Schuldnerberatung Allgemein
- Schutz bei Kontopfändung durch das Pfändungsschutzkonto
- Tipps für die Wohnungssuche
- Was ich über das P-Konto wissen muss