Zum 1.7.2013 wurde in der Großen Kreisstadt Schramberg eine Umweltzone eingerichtet, die fast die gesamte Talstadt umfasst. Diese Maßnahme soll der Luftreinhaltung dienen. Das Regierungspräsidium Freiburg, das diese Maßnahme veranlasst hat, hat hierzu den Luftreinhalteplan Schramberg veröffentlicht. Die grundlegenden Pläne, Bekanntmachungen, Gutachten und Berichte sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg veröffentlicht.
Die Einrichtung der Umweltzone hat für Sie als Bürger folgende Folgen:
Sie können selbst prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, eine Plakette zu erhalten. Die erforderlichen Angaben finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Auf den nachfolgenden Internetseiten können Sie erfahren, in welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug eingestuft wird. Genügt Ihr Fahrzeug den Anforderungen können Sie bei allen Werkstätten und technischen Prüfanstalten die Abgasuntersuchungen durchführen und bei allen Zulassungsstellen eine Plakette erwerben. Die Kosten sind je nach Anbieter verschieden.
Genügt Ihr Fahrzeug noch nicht den Anforderungen können Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug nachgerüstet werden kann um eine Plakette zu erhalten.
Näheres hierzu erfahren Sie z.B. in der
Nachrüstdatenbank der GTÜ oder unter dem Link Feinstaubplakette.
Ist Ihr Fahrzeug technisch nachrüstbar, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Erfüllt Ihr Fahrzeug die Anforderungen nicht und Sie beantragen eine Ausnahmegenehmigung benötigen wir eine Bescheinigung einer Fachwerkstatt oder technischen Prüfanstalt, dass keine Nachrüstmöglichkeit existiert.
Ausnahmegenehmigungen:
Brauchen Sie trotz Ausschöpfung aller wirtschaftlich sinnvollen Mittel eine Ausnahmegenehmigung, so ist dafür das Landratsamt Rottweil zuständig. Benutzen Sie hierfür bitte folgende Formulare:
Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung Ihrer Anträge und Beantwortung Ihrer Fragen haben wir eine besondere Kontaktstelle eingerichtet. Die Daten finden Sie im Informationskasten rechts.
Gebühren:
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone werden folgende Gebühren erhoben:
Die Gebühren für einen förmlichen (rechtsmittelfähigen) Ablehnungsbescheid betragen pauschal 25 €.
Die Einrichtung der Umweltzone hat für Sie als Bürger folgende Folgen:
Plaketten-Farbe | Folgen |
grün (Euro 4) | keine Einschränkungen |
gelb (Euro 3) | ab 02.02.2015 darf die Umweltzone nicht mehr befahren werden, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor |
rot oder keine Plakette (Euro 2) | ab 01.07.13 darf die Umweltzone nicht mehr befahren werden, Ausnahmegenehmigung nur in Härtefällen |
Nicht betroffene Fahrzeuge und Generelle Ausnahmen | keine Einschränkungen |
Sie können selbst prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, eine Plakette zu erhalten. Die erforderlichen Angaben finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Auf den nachfolgenden Internetseiten können Sie erfahren, in welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug eingestuft wird. Genügt Ihr Fahrzeug den Anforderungen können Sie bei allen Werkstätten und technischen Prüfanstalten die Abgasuntersuchungen durchführen und bei allen Zulassungsstellen eine Plakette erwerben. Die Kosten sind je nach Anbieter verschieden.
Genügt Ihr Fahrzeug noch nicht den Anforderungen können Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug nachgerüstet werden kann um eine Plakette zu erhalten.
Näheres hierzu erfahren Sie z.B. in der
Nachrüstdatenbank der GTÜ oder unter dem Link Feinstaubplakette.
Ist Ihr Fahrzeug technisch nachrüstbar, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Erfüllt Ihr Fahrzeug die Anforderungen nicht und Sie beantragen eine Ausnahmegenehmigung benötigen wir eine Bescheinigung einer Fachwerkstatt oder technischen Prüfanstalt, dass keine Nachrüstmöglichkeit existiert.
Ausnahmegenehmigungen:
Brauchen Sie trotz Ausschöpfung aller wirtschaftlich sinnvollen Mittel eine Ausnahmegenehmigung, so ist dafür das Landratsamt Rottweil zuständig. Benutzen Sie hierfür bitte folgende Formulare:
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in Umweltzonen
- Bescheinigung Nichtnachrüstbarkeit
Zur Gewährleistung einer zügigen Bearbeitung Ihrer Anträge und Beantwortung Ihrer Fragen haben wir eine besondere Kontaktstelle eingerichtet. Die Daten finden Sie im Informationskasten rechts.
Gebühren:
Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone werden folgende Gebühren erhoben:
Dauer | Wohnmobile | Sonstige Fahrzeuge |
bis zu 3 Monaten | 15 € | 15 € |
über 3 Monate bis zu 6 Monaten | 30 € | 30 € |
über 6 Monate bis 12 Monaten | 30 € | 45 € |
Die Gebühren für einen förmlichen (rechtsmittelfähigen) Ablehnungsbescheid betragen pauschal 25 €.