Maskenpflicht für definierte Innenstadt- und Ortskerngebiete, Kundenzahlbegrenzung bei erlaubtem Einzelhandel, Sperrung von öffentlichen Spielplätzen, kein Amateur- und Freizeitsport
Seit dem 29. März 2013 müssen Patienten, die an Mumps, Keuchhusten, Röteln oder Windpocken erkrankt sind vom behandelnden Arzt namentlich beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.