Landkreis Rottweil an fünf Tagen in Folge unter 7-Tage-Inzidenz von 500
Nächtliche Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen tritt außer Kraft


Die Corona-Inzidenz im Landkreis Rottweil liegt seit fünf Tagen in Folge durchgängig unter dem Schwellenwert von 500. Das Gesundheitsamt hat diese Feststellung am 25.12.2021 getroffen und auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-rottweil.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Ab 26.12.2021, 0 Uhr fällt daher die seit 25.11.2021 bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr für nicht-immunisierte Personen, weg.

Die Corona-Verordnung wurde mit Wirkung ab Montag, 27.12.2021 erneut geändert. Die Regelungen der Alarmstufe II gelten weiter.

Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt weiterhin 2G, d.h. nicht geimpfte oder nicht genesene Personen haben hier keinen Zutritt.

Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten ferner Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi­nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien. In Innenbereichen mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.

Das Gesundheitsamt warnt aber weiterhin: „Auch wenn die Zahlen rückläufig sind, ist dies noch kein Grund zur Entlastung. Das Infektionsgeschehen bewegt sich immer noch auf einem besorgniserregend hohen Niveau. Es ist daher weiterhin wichtig, die Lage nach wie vor ernst zu nehmen und die Maßnahmen wie Abstand- und Hygieneregeln, Maske tragen, Lüften und Kontaktreduzierung konsequent umzusetzen –egal ob geimpft oder ungeimpft.“

Gleichzeitig appelliert das Amt dazu auf, die Impfangebote im Landkreis weiter zu nutzen. Alle Angebote können auf der Landkreis-Homepage (www.landkreis-rottweil.de) abgerufen werden.