2G-Regelung für Besucherinnen und Besucher von öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse


Seit heute (Mittwoch, 17.11.2021) gilt nach der Corona-Verordnung die Alarmstufe. Dies hat zur Folge, dass interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse (auch im Falle einer Videoübertragung einer Sitzung in den Sitzungssaal) nur durch die sogenannte 2G-Regelung ermöglicht werden kann. Die interessierte Zuhörerschaft muss daher vor dem Betreten der Sitzungsräumlichkeiten entweder einen vollständigen Impfschutz gegen Covid19 nachweisen oder einen gültigen Nachweis über eine Genesung nach einer Covid19-Erkrankung vorlegen. Nicht-immunisierten Personen ist in der Alarmstufe eine Teilnahme an den Gremiensitzungen nicht möglich.

In Sitzungen wie auch allgemein im Landratsamt gilt weiterhin die Maskenpflicht.