Ab Montag, 14.06.2021 startet Baden-Württemberg mit der Ausgabe des digitalen Impfpasses


Wer erhält den digitalen Impfpass wo?

-        Wer im Kreisimpfzentrum die erste Impfung erhalten hat, bekommt den Nachweis bei der zweiten Impfung im Kreisimpfzentrum.

-        Wer bereits beide Impfungen in den Impfzentren erhalten hat, bekommt den digitalen Impfpass in den nächsten Wochen automatisch vom Sozialministerium per Post zugeschickt. Eine Abholung des Nachweises im Kreisimpfzentrum ist nicht möglich.

-        Wer die Impfungen beim Hausarzt oder bei der Hausärztin erhalten hat, kann eine Apotheke für die nachträgliche Ausstellung aufsuchen. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Aufgrund noch fehlender technischer und struktureller Voraussetzungen können die Apotheken unter Umständen erst im Laufe der Woche das Zertifikat anbieten. Teilnehmende Apotheken kann man nach Informationen des Bundes in den kommenden Tagen online unter https://www.mein-apothekenmanager.de/ finden. Voraussetzung ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

-        Arztpraxen werden ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können.

Mit dem digitalen Impfausweis können dann anstelle des gelben Impfpasses vollständig geimpfte Personen in Baden-Württemberg demnächst per QR-Code ihre Corona-Impfung nachweisen. Der Code kann von der kostenlosen Covpass-App oder der Corona-Warn-App gelesen werden und lädt den digitalen Impfnachweis auf das Smartphone.  Man kann den QR-Code auch ohne ein Smartphone nutzen. Ausgedruckt ist er ebenso gültig wie mit der App. Der gelbe Impfpass ist ebenfalls weiterhin für den Nachweis der Impfung gültig.

Näheres zum digitalen Impfausweis in der Pressemitteilung des Sozialministeriums unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-startet-am-14-juni-mit-digitalem-impfnachweis/