Neue CoronaVO gilt ab 29.03.2021


Die heute Sonntag auslaufende 6. Coronaverordnung des Landes wurde neu gefasst und am gestrigen späten Samstagabend notverkündet. In Kraft tritt die neue 7. Coronaverordnung am Montag, 29.03.2021.

Im Vergleich zur Vorgängerverordnung ergeben sich zusammengefasst folgende Änderungen:
· Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.
· Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske).
· Bei der „Notbremse“ im Falle einer Inzidenz von über 100 bleibt die allgemeine Regelung für Treffen bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten, Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.
· Definition von Schnelltests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können.
· Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps.
· In Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.

Das Land hält weiterhin an inzidenzabhängigen Öffnungs- bzw. Rücknahmeschritten auf Landkreisebene fest. So bleiben – zum Leidwesen der Landkreise - die Inzidenzwerte von 35, 50 und 100 weiterhin maßgeblicher Faktor bei der Bewertung des Infektionsgeschehens und der Entscheidung über Öffnungsmöglichkeiten insbesondere für Handel und Gastronomie.