Landratsamt stellt Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 amtlich fest
Wieder Beschränkungen ab Dienstag, 30.03.2021 – Einzelhandel zurück zum ‚click & meet‘


Im Landkreis Rottweil wurde der Inzidenzwert von 50 an drei Tagen in Folge überschritten und lag zuletzt bei 96,5. Diese Überschreitung hat das Gesundheitsamt am Samstag, 27.03.2021 amtlich festgestellt und auf der Website unter www.landkreis-rottweil.de öffentlich bekanntgemacht. Damit treten am zweiten darauffolgenden Werktag also am Dienstag, 30. März 2021, die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegten Maßnahmen in Kraft.

Bei der Bewertung des Inzidenzwertes kann das Gesundheitsamt die Diffusität des Infektionsgeschehens angemessen berücksichtigen. Aus medizinisch-infektiologischen Gründen sieht das Gesundheitsamt aber keine Möglichkeit, das Ausbruchsgeschehen in Schramberg als einheitlich und abgrenzbar zu bewerten.
Selbst eine Ausklammerung dieses überwiegend lokalen Infektionsgeschehens würde aufgrund der auch darüber hinaus wieder deutlich gestiegenen Infektionszahlen nicht zu einer Inzidenz von unter 50 führen.

„Diesen Schritt bedauere ich sehr“ so Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel „vor allem für den Einzelhandel. Es bleibt uns allen nur, weiter gemeinsam nach vorne zu schauen und die Kontakte noch mehr einzuschränken, damit wir so schnell wie möglich wieder unter den Wert von mindestens 50 kommen. Bitte helfen Sie alle mit, dass die Beschränkungen wieder rückgängig gemacht werden können und hoffentlich bald auch die Gastronomiebetriebe eine Öffnungsperspektive haben. Unser aller Alltag muss sich wieder normalisieren", appelliert der Landrat.

Ab Dienstag, 30.03.2021 kommen folgende Regelungen zum Tragen. Diese stehen aber unter Vorbehalt der neuen vom Land noch zu erlassenden CoronaVO, die ab Montag, 29.03.2021 gilt:

· Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum ist nur möglich mit nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.

· Sonstiger, nicht der Grundversorgung dienender, Einzelhandel darf nur noch ein Terminshopping, genannt „Click & Meet“, anbieten. Kunden können sich nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Weiter zu beachten: Hygieneauflagen, Maskenpflicht, Dokumentation der Kontaktdaten

· Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten.

· Individual- und kontaktarmer Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.

· Kontaktarmer Gruppensport im Freien ist mit bis zu maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren erlaubt.

· Bei Museen, Galerien und Gedenkstätten muss vorher ein Termin gebucht und die Kontaktdaten dokumentiert werden. Das gleiche gilt für Archive, Bibliotheken und Büchereien.

· Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich.

· In Fahrschulen sind praktische Ausbildung und Prüfung unter Hygieneauflagen und mit Maskenpflicht möglich. Theorieunterricht ist nur online möglich.

· Erste-Hilfe-Kurse sind mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Testkonzept für das Personal.

· Körpernahe Dienstleistungen sind nur mit vorheriger Terminbuchung erlaubt. Während des Aufenthalts müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich, wird kundenseits ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest sowie ein Testkonzept für das Personal benötigt.

· In der Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinischen Fußpflege ist kein Schnelltest mehr erforderlich, wenn bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann.

· Weiterhin geöffnet bleiben: Baumärkte, Blumenläden, Gartenmärkte/-center, Friseurbetriebe, Kosmetik-, Nagel-, Massage- Tattoo- und Piercingstudios sowie Solarien.

zur Amtlichen Feststellung der Überschreitung der 50er Inzidenz