Wir sorgen dafür, dass Menschen im Landkreis Rottweil in Notfällen gut geschützt sind. Grundlage unserer Arbeit sind das Feuerwehrgesetz und das Landeskatastrophenschutzgesetz.
Zu unserem Aufgabenbereich gehören:
Wir planen, üben, koordinieren und unterstützen – damit im Ernstfall alles möglichst gut zusammenläuft.
Sachbearbeiter Katastrophenschutz
Sachbearbeiter Katastrophenschutz