Das Gesundheitsamt ist für die Überwachung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständig. Im Infektionsschutzgesetz sind die Meldepflichten für bestimmte ansteckende Erkrankungen geregelt.
Die jeweiligen Meldeformulare für Ärztinnen und Ärzte, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen/Kindergärten, Pflegeheime, sowie für Gemeinschaftsunterkünfte (z.B. Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten) finden Sie untenstehend.
Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte per Email an ifsg-meldeportal(at)landkreis-rottweil.de.
Nähere Informationen und eine Anleitung zu einer gesicherten elektronischen Kommunikationsform finden Sie unter dem Datenschutz.
PDF: Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG (Schulen, Kindertagesstätten)
PDF: Meldeformular für Ärzte und Heilpraktiker nach § 6 IfSG
Erregersteckbriefe zu den wichtigsten Infektionskrankheiten finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit. Diese eignen sich auch als Aushang oder zur Weitergabe in Ihrer Einrichtung:
Erregersteckbriefe des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit
Bei einigen Krankheitserregern und unter bestimmten Umständen sind im Infektionsschutzgesetz außerdem Betretungsverbote für Gemeinschaftseinrichtungen festgelegt. Entsprechende Empfehlungen für die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen (§ 24 IfSG) werden vom Robert-Koch- Institut (RKI) erstellt. Diese können Sie online einsehen:
PDF: Wiederzulassungstabelle RKI
Weiterführende Informationen zu vielen infektiösen Krankheiten finden Sie auf unserem Gesundheitsportal:
Informationen zu Infektionskrankheiten auf dem Gesundheitsportal Rottweil