ANMELDUNG ZU STRASSENSAMMLUNGEN
Sperrige Abfälle, Altholz, Altmetall, Elektronikschrott einschließlich Kühlgeräte aus Haushalten werden im Zuge von Straßensammlungen eingesammelt. Dazu müssen die Abfälle bei der Fa. ALBA schriftlich zur Abholung angemeldet
werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
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Jeder Haushalt kann pro Jahr zwei Abfuhren sperriger Abfälle anmelden.
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Das Datum der Abfuhr teilt das Abfuhrunternehmen schriftlich mit.
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In der Regel erfolgt die Abholung innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung.
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Anmeldekarten erhalten alle Haushalte jedes Jahr zusammen mit dem Abfallkalender
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Keine Anmeldung von gewerblichen Abfällen!
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Die Anmeldung kann auch formlos per Post, per Fax oder per Mail erfolgen an die Adresse der Fa. ALBA.
Sperrmüll
Sperrmüll sind sperrige Gegenstände, die nicht in die Restmülltonne passen. Jeder Gegenstand sollte nicht schwerer sein als 50 kg und Abmessungen von 2m x 1,5 m x 1m nicht überschreiten. Verwertbare Gegenstände wie Holz, Metalle und Elektrogeräte werden bei der Straßensammlung von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt. Bitte stellen sie diese daher getrennt vom restlichen Sperrmüll bereit.
Abfälle aus Gebäuderenovierungen, Umbaumaßnahmen und aus Haus -
haltsauflösungen sind ausgeschlossen und müssen auf eigene Kosten entsorgt werden! Nicht zum Sperrmüll gehören somit Fenster, Türen, Rollläden, Fensterläden, Fassadenverkleidungen und Bauholz.
Als Faustregel gilt: Zum Sperrmüll gehören nur solche Gegenstände, die man auch bei einem Umzug mitnimmt.
Zum Altholz gehören unbehandelte aber auch lackierte und beschichtete Möbel und Möbelteile sowie Weidenkörbe. Metallbeschläge müssen nicht entfernt werden. Einzelne Spanplatten, Balken und Bretter können ebenfalls bereitgestellt werden, jedoch sind hier bei der Menge enge Grenzen gesteckt, da Bauholz grundsätzlich nicht mitgenommen wird. Holzgegenstände aus dem Außenbereich, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, wie Jägerzäune, Sichtschutzelemente und Palisaden dürfen ebenfalls nicht bereitgestellt werden. Diese Gegenstände müssen bei privaten Entsorgungsunternehmen angeliefert werden.
HOLZ BITTE GETRENNT BEREITSTELLEN!
Stellen Sie Holzteile bitte getrennt vom anderen Sperrmüll bereit, da das Holz von einem gesonderten Fahrzeug abgeholt und einer Verwertung zugeführt wird.
Ab dem Jahr 2013 kann auch wieder Altmetall zur Straßensammlung angemeldet werden. Zum Altmetall gehören nur reine Metallgegenstände. Sie dürfen lediglich eine dünne Kunststoffummantelung tragen (Beispiel: Gartenstuhl). Bitte stellen Sie Ihre Metallgegenstände getrennt zur Sammlung bereit, da diese von einem gesonderten Fahrzeug abgeholt werden.
Altmetall kann kostenlos an den Sammelstellen auf der Deponie Bochingen und beim Problemstoffzwischenlager der Fa. ALBA in Dunningen abgegeben werden.
Die Öffnungszeiten der Deponie:
Mo–Fr. 7.30–12.00 Uhr 13.00–17.00 Uhr
Samstags 7.30–12.00 Uhr
Elektronikschrott sind alle ausgedienten elektrischen und alle elektronischen Geräte für Netz-,Akku- oder Batteriebetrieb. Dies sind z.B. Küchengeräte wie Herde, Spülmaschinen, Kühlgeräte, Dunstabzüge, Unterhaltungselektronik wie Fernsehgeräte und Stereoanlagen, Elektro-Kleingeräte sowie Geräte der Informations-, Büro- und Kommunikationstechnik wie Telefone, Faxgeräte, Computer und Monitore. Geräte, die bei der Straßensammlung bereitgestellt werden sollen, müssen angemeldet werden.
ELEKTROGERÄTE KÖNNEN DAS GANZE JAHR ÜBER KOSTENLOS BEI FOLGENDEN SAMMELSTELLEN ABGEGEBEN WERDEN
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Fa. ALBA, Emil-Maier-Str. 9
Gewerbegebiet Kirchöhren in Dunningen
Mi und Fr 13.30–17.00 Uhr
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Deponie in Oberndorf-Bochingen
Mo–Fr 7.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
(Nicht für gewerbliche Anlieferer und keine Annahme von Leuchtstoffröhren)
Hintergrundinformationen
Die Hersteller von Elektrogeräten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte kostenlos zurückzunehmen und eine umweltverträgliche Entsorgung und Verwertung der Altgeräte zu gewährleisten. So wird sichergestellt, dass Schadstoffe, die in verschiedenen elektronischen Bauteilen enthalten sein können, nicht in die Umwelt gelangen.
Die Landkreise sind verpflichtet, Elektrogeräte zu erfassen und diese an festgelegten Übergabestellen an die Hersteller zu übergeben
Die Endverbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektrogeräte einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Die Einwohner des Landkreises Rottweil haben hierzu Gelegenheit durch dieTeilnahme an der Straßensammlung oder durch die Abgabe an den Sammelstellen in Dunningen sowie auf der Deponie Bochingen.
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Seit August 2005 werden alle Elektrogeräte von den Her stellern mit diesem Symbol gekennzeichnet, um auf die getrennte Entsorgung hinzuweisen. |