Gewerbeabfälle sind alle hausmüllähnlichen Abfälle, die nicht aus privaten Haushalten stammen. Die Anfallstellen sind somit alle Gewerbebetriebe,
Industriebetriebe, Geschäfte, Dienstleistungsbetriebe, öffentliche und private Einrichtungen, freiberufliche und andere Unter nehmen, landwirtschaftliche,
forstwirtschaftliche, gärtnerische Betriebe und sonstige Betriebsstätten.
Gewerbeabfälle zur Verwertung sind vom jeweiligen Betrieb oder der jeweiligen
Einrichtung in eigener Regie zu entsorgen.
Gewerbeabfälle zur Beseitigung müssen dem Landkreis zur Entsorgung überlassen werden.
Zuteilung der Gewerbeabfalltonnen
Alle Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen erhalten mindestens einen Abfallbehälter des Landkreises für ihren Restabfall zugeteilt. Für dessen Größe ist die Anzahl der Beschäftigten maßgebend. In Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Kliniken, Pflege- und Wohnheimen, Kindergärten, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen wird zusätzlich zur Beschäftigtenzahl die Anzahl der Betten bzw. Plätze zu Grunde gelegt.
Zur Verfügung gestellt werden Gewerbeabfalltonnen mit 120, 240 und 1100 Liter Volumen.
Betriebliche Besonderheiten
Es ist möglich, größere oder zusätzliche Gefäße zu beantragen. Ein geringeres Mindestvolumen kann nur dann zugelassen werden, wenn durch den Gewerbe betrieb nachgewiesen wird, dass aufgrund betrieblicher Besonderheiten ein kleineres Behälter volumen ausreicht. Das Mindestbehälter volumen von 120 Liter darf jedoch nicht unterschritten werden.
Dies sind Grundstücke, die sowohl Wohn- als auch Gewerbezwecken dienen. Auf diesen Grundstücken sind sowohl Hausmüllbehälter als auch Gewerbeabfallbehälter vorzuhalten. Allerdings können im Einfamilienhaus Kleinbetriebe mit weniger als 120 Liter Restmüllabfall in 4 Wochen auf schriftlichen Antrag die Hausmülltonne mitnutzen, wenn diese in ausreichender Größe vorhanden ist. Bei Verzicht auf den gewerblichen Restabfallbehälter wird allerdings eine Mindestgebühr erhoben.
Sollten besondere Verhältnisse einer Nutzung der öffentlichen Abfallabfuhr entgegenstehen (z.B.
große Abfallmenge), können die überlassungspflichtigen gewerblichen Siedlungsabfälle zur
Beseitigung direkt bei der Kreismülldeponie Bochingen angeliefert werden.