Unbelasteter Erdaushub
Unbelasteter Erdaushub ist nicht kontaminiertes, natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial. Dieses Material kann oftdirekt vor Ort für Auffüllungen oder zur Gestaltung von Außenanlagen verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass für Aufschüttungen und Abgrabungen als selbstständige Vorhaben ab einer Höhe oder Tiefe von 2 m, im Außenbereich mit einer Fläche von mehr als 500 m², eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. (Infos beim Umweltschutz- oder Bauamt).
Sofern eine direkte Verwendung nicht möglich ist, kann Bodenaushub bei den Erddeponien der Städte und Gemeinden angeliefert werden.
Verunreinigter Erdaushub
Aushub, der durch wasser-, boden- oder gesundheitsgefährdende Stoffe verunreinigt ist, muss zur Deponie Talheim des Landkreises Tuttlingenverbracht werden. Nachdem die Deponie in Oberndorf-Bochingen verfüllt ist, kann dort kein Material mehr abgelagert werden. Daher wurde zwischen den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen eine Vereinbarung über die Mitbenutzung der Deponie Talheim geschlossen. Eine Zuweisung auf eine Deponie der Deponieklasse I bzw. II erfolgt durch das Landratsamt Tuttlingen.
Entsprechende Analysen nach Deponieverordnung sind vorzulegen. Kleinmengen werden auf Anfrage (sofern möglich) noch auf der Deponie Bochingen angenommen.