Im folgenden sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Müllgebühren 2020 aufgelistet.
NEIN, das Gebührensystem wurde nicht umgestellt. Die Müllgebühren werden wie bisher anhand der Personenzahl in einem Haushalt und den jeweils gewählten Sparpunkten berechnet.
Die alten Verträge über die Abfuhrleistungen (Hausmüll, Biomüll, Sperrmüll, Holz, Altmetall, E-Schrott) sowie über die Erfassung und Verwertung von Grüngut sind ausgelaufen. Daher mussten diese Leistungen erneut ausgeschrieben und neue Verträge abgeschlossen werden. Die Hauptursachen für die Kostensteigerungen sind damit die Ergebnisse dieser Neuvergaben. Ausführliche Informationen zu diesem Thema enthält diese
Presseinformation.
Die Entsorgungskosten und damit die Hausmüllgebühren waren über die letzten 8 Jahre, während der Laufzeit der alten Verträge, relativ konstant. Dies wird deutlich anhand dieses
Schaubildes. Mit der Neuausschreibung wurden von den Anbietern die zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich Personal, in die neuen Preise eingerechnet.
Mit Hilfe des Transponders an der Mülltonne kann über ein entsprechendes EDV-Verfahren die Anzahl der Leerungen genau erfasst werden. Auf die Müllgebühren haben diese Daten jedoch keinen Einfluss. Die Müllgebühren werden wie bisher anhand der Personenzahl in einem Haushalt und den jeweils gewählten Sparpunkten berechnet. Das Gebührensystem wurde nicht umgestellt.
Die über den Transponder erfassten Daten werden für interne Zwecke und zur Abrechnung mit der Fa. ALBA benötigt.
Der jüngst erfolgte Austausch der bis zu 25 Jahre alten Behälter gegen neue Rest- und Bioabfallbehälter mit Transponder/Chip schlägt in der Kalkulation der Haushaltsgebühren mit einem Abschreibungsbetrag von ca. 110.000 €/Jahr zu Buche und entspricht lediglich ca. 1 % der Jahresgebühren. Bei einem 4-Personenhaushalt sind dies beispielsweise je nach Anzahl der Sparpunkte zwischen 1,84 € und 3,63 € pro Jahr.
Gegenzurechnende Einsparungen wegen künftig zu erwartendem, deutlich geringerem War-tungsaufwand sowie wesentlich weniger Ersatzbeschaffungen (z.B. aufgrund von defekten Behältern) führen dazu, dass der Behältertausch für die Kostensteigerungen nicht relevant ist.
Die Abfallgebühr wird nach der zu einem Haushalt gehörenden Personenzahl bemessen. Um die Müllgebühr zu senken, können bis zu drei Sparpunkte gewählt und kombiniert werden.
Jeweils einen Sparpunkt erhalten Sie für:
- Befreiung von der Biotonne (Eigenkompostierung)
- Verlängerter Abfuhrrhythmus für Restmüll (vierwöchentl. / gelber Deckel)
· - Halbes Gefäßvolumen für Restmüll
Je nach Anzahl der Sparpunkte erzielen Sie die folgende Ersparnis
- 1 Sparpunkt = 20% Ersparnis
- 2 Sparpunkte = 36% Ersparnis
- 3 Sparpunkte = 49% Ersparnis
Die Sparpunkte für vierwöchentliche Abfuhr und für halbes Gefäßvolumen der Restmülltonne müssen von allen Haushalten eines Grundstückes gemeinsam gewählt werden (grundstücksweise). Der Sparpunkt für die Befreiung von der Biotonne kann von jedem Haushalt gewählt werden.
Die Antragsformulare können
hier heruntergeladen werden. Außerdem finden Sie diese im Abfallkalender der zum Jahreswechsel an alle Haushalte zugestellt wurde.
Für jedes Grundstück/jeden Haushalt kann innerhalb von 12 Monaten nur ein Änderungsantrag gestellt werden. Damit die Änderung zum nächsten Monatsersten durchgeführt werden kann, muss der Antrag mindestens zwei Wochen vorher beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft eintreffen.
Die achtwöchentliche Abfuhr kann nur für Grundstücke mit 1 – 2 Bewohnern beantragt werden.
Grundstücke mit nur 1–2 Bewohnern haben bereits die kleinste Restmülltonne mit 60 l Volumen erhalten. Sie können daher keine kleinere Tonne mehr wählen, aber sie können den achtwöchentlichen Abfuhrrhythmus beantragen und so auch bis zu drei Sparpunkte erhalten. Die Tonnen erhalten einen orangefarbenen Deckel.
Die Antragsformulare können
hier heruntergeladen werden