Die sogenannte Geflügelpest – auch Aviäre Influenza oder umgangssprachlich Vogelgrippe – ist eine Infektionskrankheit, die bei Vögeln durch Influenzaviren ausgelöst wird. Besonders betroffen sind Geflügel und Wildvögel. Bestimmte Virusvarianten (H5 und H7) können schwerste Erkrankungen bis hin zum Tod der Tiere auslösen.
Im Landkreis Rottweil wurde bei einem verendeten Wildvogel – einem Kranich – die Vogelgrippe (Geflügelpest, Typ H5N1) nachgewiesen. Der Vogel war an einem Gewässer im Kreisgebiet, genauer gesagt auf der Gemarkung Neufra nahe der Kreisgrenze zu Tuttlingen gefunden und eine entnommene Probe zur Untersuchung an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) übergeben worden. Der Nachweis wurde jetzt bestätigt.
Im vorliegenden Fall noch nicht automatisch.
Ob eine Aufstallungspflicht (also Stallpflicht für Hausgeflügel) angeordnet wird, hängt von der Lageeinschätzung des Veterinäramts ab – insbesondere davon, ob weitere Funde auftreten oder ob ein Geflügelbestand betroffen ist. Dabei erfolgt jeweils auch eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, wo das Geschehen im Landeskontext beobachtet und bewertet wird.
Für Menschen besteht kein Anlass zur Sorge. Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Risiko einer Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus für die Allgemeinbevölkerung sehr gering.
Die Übertragung erfolgt in der Regel nur durch engen Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen.
Wer Wildvögel beobachtet oder findet, sollte sie deshalb nicht berühren.
Um den Eintrag des Erregers der Vogelgrippe zu verhindern, müssen alle Geflügelhalter Biosicherheitsmaßnahmen – allgemeine Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen – konsequent anwenden und den Tier- und Personenverkehr auf den Höfen möglichst einschränken.
Erste Regel: nicht anfassen!
Den Fund an das Veterinäramt des Landkreises Rottweil melden – am besten per Mail an veta(at)landkreis-rottweil.de mit Fundort, Datum und, wenn möglich, einem Foto.
Einzelne tote Singvögel müssen nicht gemeldet werden. Wichtig sind insbesondere Wasser- und Greifvögel oder mehrere tote Tiere derselben Art an einem Ort.
Das Veterinäramt entscheidet dann, ob das Tier zur Untersuchung eingeschickt wird.
Infektionen beim Menschen sind extrem selten und treten bislang fast ausschließlich nach sehr engem Kontakt zu erkranktem Geflügel auf – etwa in Geflügelbetrieben.
Eine Ansteckung über Lebensmittel wie Eier oder Geflügelfleisch aus dem Handel ist praktisch ausgeschlossen.
Hunde und Katzen können sich theoretisch infizieren, wenn sie direkten Kontakt zu infizierten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen haben.
Erkrankungen bei Haustieren sind sehr selten, können aber auftreten, wenn z. B. Katzen einen infizierten Vogel fressen.
Empfehlungen
Bei einem Verdacht auf Vogelgrippe wird das Tier oder eine entnommene Untersuchungsprobe vom Tier vom Veterinäramt des Landkreises Rottweil an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg übermittelt.
Dort erfolgt die virologische Untersuchung. Wird das Virus nachgewiesen, geht die Probe zur Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das als nationales Referenzlabor für die sogenannte aviäre Influenza fungiert.
Das FLI bewertet außerdem die aktuelle Seuchenlage bundesweit und stellt Risikoanalysen sowie Empfehlungen für Länder und Kreise bereit.
Seit mehreren Jahren treten in Deutschland regelmäßig Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln auf – besonders im Herbst und Winter, wenn Zugvögel unterwegs sind. Gerade bei den Kranichen sind in diesem Jahr im ganzen Bundesgebiet deutlich erhöhte Infektionszahlen festgestellt worden.
Wie kann man selbst vorbeugen?
Wo bekomme ich aktuelle Informationen?
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)