Die Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft beinhaltet den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote, und, soweit erforderlich, die Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder enthält die erforderlichen Ermächtigungen hierzu.

Aufgrund der Vielfältigkeit unserer Natur gibt es verschiedene Schutzgebietskategorien: