Die Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft beinhaltet den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote, und, soweit erforderlich, die Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder enthält die erforderlichen Ermächtigungen hierzu.
Aufgrund der Vielfältigkeit unserer Natur gibt es verschiedene Schutzgebietskategorien:
Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen und rechtsverbindlichen Schutz erfahren.
Die Ausweisung kann basieren auf:
Dies ist der Grund, warum definierte Handlungen der Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Naturschutzgebieten und deren Bestandteile verboten sind.
Der Landkreis Rottweil verfügt über zehn Naturschutzgebiete: Albeck, Brandhalde, Kälberhalde, Mittlere Bollerhalde, Neckarburg, Schlichemtal, Hungerbühl-Weiherwiesen, Schwarzenbach, Dießener Tal und Seitentäler, Linsenbergweiher.
Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind. Nationalparke besitzen oder entwickeln einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik .
Der Landkreis Rottweil verfügt über keine Nationalpark / Nationales Naturmonument.
Gebiete, die vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt dienen.
Biosphärenreservate dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung von nachhaltiger Entwicklung und Erprobung von Naturgütern besonders schonender Wirtschaftsweisen.
Der Landkreis Rottweil verfügt über kein Biosphärenreservat.
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
Der Landkreis Rottweil verfügt über vierzig Landschaftsschutzgebiete.
Die großräumigen Gebiete streben eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung an und dienen damit
Naturparks bestehen aus überwiegend Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten. Ihre landschaftlichen Voraussetzungen eignen sich besonders zur Erholung, zum Tourismus und zur nachhaltigen Regionalentwicklung.
Der Landkreis Rottweil ist Teil des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord.
Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Der Landkreis Rottweil verfügt über fünf flächenhafte Naturdenkmale und sechsunddreißig Einzelgebilde-Naturdenkmale.
Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Für den Fall der Bestandsminderung kann die Verpflichtung zu einer angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzung oder zur Leistung von Ersatz in Geld vorgesehen werden.
Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben. Darunter fallen beispielsweise
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten. Ein Ausnahmeantrag kann bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.
Der Landkreis Rottweil verfügt über etliche Gesetzlich geschützte Biotope.
Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) aus dem Jahr 1992.
Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen. Nach Vorgaben der beiden Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat daher Gebiete benennen, die für die langfristige Erhaltung von wildlebenden Vogelarten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten wichtig sind.
In Deutschland sind für den Aufbau und Schutz des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ die Bundesländer zuständig.
Der Landkreis Rottweil verfügt über sechs FFH-Gebiete.