Der Maßnahmenkatalog bietet Flächeneigentümern und -bewirtschaftern, Vereinen, Verbänden, Privatpersonen mit Flächen im Außenbereich, sowie Kommunen und Interessierten eine Übersicht über naturschutzfachlich wertvolle Maßnahmen und stellt die möglichen Förderinstrumente wie FAKT, LPR oder ÖR gegenüber bzw. ihre Kombinierbarkeit vor.
Ob Sie nun eine passende Maßnahme direkt in unserem Katalog finden, die Sie anspricht oder ob Sie an einem informellen und unverbindlichen Beratungsgespräch interessiert sind: der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rottweil und der Landschaftsentwicklungsverband Mittlerer Schwarzwald stehen Ihnen gemeinsam mit der Unteren Landwirtschafts- und Naturschutzbehörde gerne beiseite und erarbeiten mit Ihnen bei Bedarf Maßnahmenvorschläge.
Unser Katalog ist in Grünland und Ackerland, Streuobst und sonstige Maßnahmen gegliedert und stellt dort mögliche Einzelmaßnahmen vor. Es wird erläutert, welche Voraussetzungen und Regelungen bestehen und welchem Ziel die Maßnahme dienen soll.
Grundsätzlich werden keine Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen gefördert.