Erhaltung und Entwicklung von artenreichem Grünland

Hintergrund

Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen sind als FFH-Lebensraumtyp geschützt und dürfen in ihrem Zustand nicht verschlechtert werden. Der Zustand wird regelmäßig bei der Biotopkartierung überprüft und in den Stufen A, B und C kategorisiert. Unter udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ können Sie die Kartier-Ergebnisse einsehen.

blumenbunte FFH-MaehwieseFFH-Mähwiesen müssen in ihrem Artenreichtum beibehalten werden und die für sie typischen Pflanzenarten müssen erhalten bleiben. Durch eine veränderte Bewirtschaftung oder auch durch Veränderungen des Standorts (z.B. Verschattung durch Bäume) kann es zu einer Verschlechterung der Wiese kommen. Diese Verschlechterung bedeutet einen Umweltschaden, der umfangreiche negative Konsequenzen für den Landwirt hat, welcher die Wiese bewirtschaftet. Diese gilt es gemeinsam zu vermeiden!

Infos zur angepassten Bewirtschaftung einer FFH-Mähwiese finden Sie hier.

Zur Aufwertung von Mähwiesen im Zustand C in Kategorie B oder A kann entweder die Bewirtschaftung angepasst werden (z.B. durch Verzicht auf Düngung oder einem Wechsel zu einer extensiveren Nutzung) oder es können aktiv Flächen durch eine Streifenansaat mit standortheimischem Saatgut "geimpft" und somit verbessert oder sogar neu geschaffen werden. Die Bewirtschafter können diese Aufwertungsmaßnahmen durch einen LPR-Vertrag oder Ökopunkte vergütet bekommen.

StreifenansaatWenn Sie Interesse an einer Beratung zur Aufwertung oder Neuschaffung von FFH-Grünland haben, rufen Sie uns an unter 0741-244 8358.

Wir schauen uns gerne Ihre Wiesen mit Ihnen zusammen an, um die Möglichkeiten abzuwägen.

Landschaftserhaltungsverband Landkreis Rottweil e.V.

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0741 244949
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