Nicht über uns ohne uns  - Kinder- und Jugendbeteiligung

Baden-Württemberg hat über 40 Jahre Erfahrung mit Jugendbeteiligung. Fachkräfte, Bürgermeister:innen und Verwaltungsangestellte haben verschiedenste Wege und Ansätze ausprobiert, Beteiligungsformen ins Leben gerufen und wieder eingestellt. Manches hat sich bewährt, vieles wird immer wieder verändert, umgewandelt, angepasst.

§ 41a GemO BW verpflichtet Kommunen seit 2015 zur Beteiligung junger Menschen in Städten und Gemeinden. Teilhabe und Beteiligung werden als Kernaufgaben durch das Kinder- und Jugendschutzgesetz eingefordert.

Die Landeszentrale für politische Bildung BW gibt in regelmäßigen Abständen einen Info-Brief heraus in dem Beispiele aus der Praxis, Tipps und weiterführende Links gebündelt werden.

Beteiligungs-Dings Light-faden (lpb-bw.de)

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