Kinder- und Jugendarbeit ist ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens, und trägt mit jugendgemäßen Mitteln dazu bei, junge Menschen bis 27. Jahre zur Selbstverwirklichung, zur Verantwortlichkeit und zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft zu befähigen.
Kinder- und Jugendarbeit knüpft an den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen an, wird von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet, befähigt zur Selbstbestimmung und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung,
Kinder- und Jugendarbeit wird auf kommunaler Ebene umgesetzt von den Jugendreferaten der Städte und Gemeinden sowie durch Vereine, Gruppen, Organisationen, aber auch durch Selbstorganisation junger Menschen in Treffs, Clubs, Jugendräumen. Zur Kinder- und Jugendarbeit gehören auch Angebote der Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am politischen und kommunalen Leben, politische Bildung, und internationale Kinder- und Jugendarbeit.
Die Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit ist eine öffentliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Kreisjugendreferat unterstützt, fördert und vernetzt Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis durch:
Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Teilnehmer und Interessierte einladen zur Abschlussveranstaltung:
RECHT HABEN - Arbeitshilfe (Landesjugendring bw)
Die Arbeitshilfe will einen Überblick über die Rechtslandschaft verschaffen, in der sich Jugendleiter*innen und Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit bewegen, wenn sie die Verantwortung für eine Gruppe übernehmen.
Interessierte finden hier eine Zusammenstellung von rechten und Pflichten in der Arbeit mit Gruppen, sowie Ressourcen für die Fortbildung von Jugendleiter*innen bzw. für vorbereitende Seminare und Mitarbeiter*innenschulungen.
„HALLO – ICH BIN HIER!“ — FACHTAG ZUR KINDER- UND JUGENDBETEILIGUNG IM SOZIALRAUM (padlet.com)
@Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW, Juli 2023
WANN WIRD BETEILIGUNG BEREICHERND?
Wie gelingt Partizipation in der Praxis? Was sind Stolpersteine? Wer diese Qualitätsstandards des BFSKJ beachtet ist auf einem guten Weg, dass Partizipationsprozesse motivieren und nicht frustrieren. Manege frei:
(Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg)
Schon gesehen? Das Juleica-Handbuch für Baden-Württemberg
Die überarbeitete Neuauflage des beliebten Handbuchs des Landesjugendring bw für Jugendleiter*innen ist im Frühjahr 2023 erschienen!
Mit dem erfolgreichen Abschluss der umfangreichen Juleica-Ausbildung erwerben Jugendleiter*innen eine gute Basisqualifikation für die ehrenamtliche Tätigkeit im Jugendverband. Die Jugendarbeitspraxis wird bei der Weiterentwicklung dieser Qualifikationen helfen, aber auch viele Fragen aufwerfen. Das Handbuch will eine Hilfe in der praktischen Jugendarbeit sein.
Es liefert Informationen, gibt Tipps und Hinweise und enthält Checklisten, Kopiervorlagen und Musterbriefe für das tägliche Engagement. In der nun vorliegenden vierten Auflage des Handbuchs wurden Texte aktualisiert und um einige wichtige Bereiche ergänzt.
Ihr findet das Juleica-Handbuch gedruckt und online unter www.ljrbw.de/publikationen.
Jugendarbeitsnetz: Förderung des KVJS
Zu Erhalt und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit trägt das KVJS-Landesjugendamt als überörtlicher Jugendhilfeträger durch die finanzielle Förderung überregionaler Maßnahmen bei.
Zudem fördert das KVJS-Landesjugendamt die Fortbildung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, da die Qualität der Aufgabenwahrnehmung der Kinder- und Jugendarbeit wesentlich durch die sie bestimmt wird.
Gefördert werden landesweite Zusammenschlüsse der verbandlichen und der offenen Jugendarbeit die als gemeinnützige freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und landesweit oder kreisübergreifend tätig sind.
Mit der Umsetzung o. g. Förderprogramme hat das KVJS-Landesjugendamt den Landesjugendring Baden-Württemberg beauftragt. Die Antragsstellung und der Verwendungsnachweis erfolgen online über OASE BW. Die Anträge müssen bis 31. März eines Jahres eingereicht werden.
Ausnahmsweise gibt es dieses Jahr eine zweite Antragsfrist und zwar der 31.10.2023.
Im Rahmen des Projekts „JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten“ ist Anfang Juli 2023 die neue Webseit Online-Plattform „DigitaleJugendhilfe“ geht an den Start online gegangen.
Dort werden Fachkräfte öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe über Digitalisierungsentwicklungen und deren fachlichen und rechtlichen Implikationen in unterschiedlichen Handlungsfeldern und Querschnittsthemen informiert.
Familie.Freunde.Follower Die Präventionskampagne der Bundesregierung zum gesunden Umgang mit digitalen Medien soll die Medienkompetenz und den bewussten Umgang mit Smartphones und Co gerade von Kindern und Jugendlichen stärken.
Anlaufstelle Mediensucht Hier erhalten Betroffene und Angehörige Informationen und Hilfestellungen rund um die Themen Online-, Gaming- und Social-Media-Sucht.
Zuwendungen können erhalten
sofern der jeweilige Träger
Ein Rechtsanspruch auf die Bezuschussung aus Kreismitteln besteht nicht. Sie wird grundsätzlich nur im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel bewilligt.
Die Zuschüsse können zurückverlangt werden, wenn
Den Zuwendungsempfängern steht es frei, alle finanziellen Möglichkeiten des Kinder- und Jugendplans des Bundes, bzw. des Landesjugendplans voll auszuschöpfen. Eine Überfinanzierung durch Summierung mehrerer Zuschüsse über die Höhe der nachgewiesenen Unkosten hinaus ist nicht statthaft!
Zuschüsse für Teilnehmer an nach diesen Richtlinien geförderten Maßnahmen können in der Regel nur für Personen gewährt werden, die ihren Wohnsitz im Landkreis Rottweil haben.
Für den Einsatz pädagogischer Betreuer erhalten die Zuwendungsempfänger bei Durchführung von Jugenderholungsmaßnahmen, Studienfahrten und Internationalen Begegnungen einen Zuschuss bis zu 15,00 € je eingesetzter Betreuungsperson und Tag. Bei gemischtgeschlechtlichen Jugendgruppen müssen mindestens zwei Betreuungspersonen unterschiedlichen Geschlechts eingesetzt werden.
Dabei kommt folgender Betreuungsschlüssel zur Anwendung:
Mindestens die Hälfte der bezuschussten Betreuungspersonen müssen Inhaber der amtlichen Jugendleitercard „JuLeiCa“ sein.
Das Mindestalter der Die Betreuer/innen beträgt 18 Jahre. Betreuer/innen ab 16 Jahren dürfen nur eingesetzt werden, wenn der/die Leiter/in der Maßnahme volljährig ist.
Zuschussfähig ist in der Regel eine Maßnahme mit einer Dauer von mindestens 3 und höchstens 21 Tagen.
Dem Antrag sind beizulegen:
Voraussetzung ist eine rechtzeitige Vereinbarung über das Programm mit dem ausländischen Programmpartner und eine gründliche Vor- und Nachbereitung der Teilnehmer aus dem Landkreis Rottweil.
Die Begegnungen sollen auf Gegenseitigkeit ausgerichtet sein. Die Zahl der Begegnungen im In- und Ausland soll sich in etwa entsprechen. Ebenso soll die Zahl der Teilnehmer aus beiden Partnerländern ausgewogen sein.
Hin- und Rückreisetag können jeweils als ganzer Tag abgerechnet werden, wenn die Hinreise vor 12.00 Uhr beginnt und die Rückreise nach 12.00 Uhr endet.
Ergänzend zur Förderung der Maßnahme aus Mitteln der EU oder des Bundes oder des Landes oder eines länderspezifischen Förderprogramms wird ein Zuschuss
gewährt.
Die Vor- und Nachbereitung kann über die Förderlinie Lehrgänge gefördert werden.
Dem Antrag sind beizulegen:
Für Fahrten an Ziele und zu Veranstaltungen, die für die außerschulische politische Bildung besonders bedeutsam sind, können für Unterkunft und Verpflegung bis zu 15,00 € pro Tag und Teilnehmer als Zuschuss gewährt werden.
Mindestteilnehmerzahl: 5 Jugendliche und 1 Gruppenleiter/in
Altersbegrenzung der Teilnehmer: 14 - 25 Jahre
Mindestdauer: 3 Tage
Höchstdauer: 21 Tage
(Hin- und Rückreisetag können jeweils als ganzer Tag abgerechnet werden, wenn die Hinreise vor 12.00 Uhr beginnt und die Rückreise nach 12.00 Uhr endet).
Die Vor- und Nachbereitung kann über die Förderlinie Lehrgänge gefördert werden.
Dem Antrag sind beizulegen:
Teilweise Kostenübernahme für Teilnehmer aus finanziell schwachen Familien
Die Kosten für die Teilnahme an Jugendfreizeiten, Internationalen Begegnungen und Studienfahrten können teilweise vom Landkreis übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern alleine nicht zumutbar ist und die Teilnahme für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes oder Jugendlichen förderlich ist.
Gefördert werden kann die Teilnahme an 1 Maßnahme pro Kalenderjahr durch Übernahme von 50% der Maßnahmenkosten oder maximal 200,- €.
Die Kostenübernahme kann gewährt werden für Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen.
Dem Antrag sind beizulegen:
die der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitern und pädagogischen Mitarbeitern ab einem Mindestalter von 14 Jahren dienen, Lehrgänge zur allgemeinpolitischen Bildung und nicht verbandsspezifische Arbeitstagungen.
Der Zuschuss beträgt je Teilnehmer und Tag bei:
Bei mehrtägigen Lehrgängen können der erste und der letzte Tag jeweils als ganzer Tag abgerechnet werden, wenn das Programm am ersten Tag vor 12.00 Uhr beginnt, bzw. am letzten Tag nach 12.00 Uhr endet. Die Förderhöchstdauer beträgt 10 Tage.
Förderfähig sind auch Bildungsangebote, die in einem digitalen oder hybriden (sowohl Präsenz- als auch Online-Phasen) Format durchgeführt werden.
Dem Antrag sind beizulegen:
Ein schriftlicher Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme beim Jugend- und Versorgungsamt eingegangen sein. Geht der Antrag verspätet ein, wird kein Zuschuss gewährt (Ausschlussfrist). Dem Antrag sind die jeweils angegebenen Belege beizulegen.
Auf die Vorlage der Originalbelege wird verzichtet, sie können jedoch in Einzelfällen zu Prüfzwecken vom Jugend- und Versorgungsamt angefordert werden.
Auf die Vorlage einer Teilnehmerliste wird verzichtet, sie kann jedoch in Einzelfällen zu Prüfzwecken vom Jugend- und Versorgungsamt angefordert werden.
Die Richtlinien treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Kontakt für Fragen zum Landesjugendplan
Landesjugendring Baden-Württemberg
Fon: 0711 16447-10
faq.vwv(at)ljrbw.de
Jugendarbeitsnetz.de/Landesjugendplan