Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht dient der Einhaltung der ursprünglich in der Gewerbeordnung und mittlerweile in zahlreichen anderen Vorschriften enthaltenen arbeits-, umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Marktüberwachung. Die per Zuständigkeitsverordnung mit Aufgaben der Gewerbeaufsicht beauftragten Verwaltungsbehörden überwachen die Einhaltung der ihnen zugeordneten Vorschriften und setzen diese Vorschriften – sofern erforderlich – durch Anwendung des Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrechtes durch. Der hoheitliche Vollzug dieser Vorschriften zielt auf

‐ den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer, zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft und zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeit sowie auf den Schutz besonderer Personengruppen,

‐ die technische Sicherheit in Heim und Freizeit, den Schutz der Verbraucher vor unsicheren technischen Produkten (d. h. Produktsicherheit),

‐ den Schutz der Öffentlichkeit und der Verbraucher vor gefährlichen Geräten und daraus evtl. resultierenden schädlichen Umwelteinflüssen,

‐ die Beratung und Stellungnahme hinsichtlich der o. g. Belange bei der Genehmigung gewerblicher Bauvorhaben.

Die Wirksamkeit eines Gesetzes wird wesentlich von seinem Bekanntheitsgrad, von der staatlichen Kontrolle (die Beratung und Sanktion gleichermaßen nutzt), von der kontinuierlichen Beobachtung der Wirkung der Gesetze in der Praxis und möglichen Korrekturen bestimmt. Damit sind zentrale Aufgaben der Gewerbeaufsicht adressiert.

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