Für das Sachgebiet Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopfer, Gewaltopfer, Impfschäden etc.) haben die Landkreise Rottweil, Calw, Freudenstadt, Reutlingen, Tübingen, Tuttlingen, der Zollernalbkreis und der Schwarzwald-Baar-Kreis eine Gemeinsame Dienststelle beim Landratsamt Rottweil gebildet.
Für die meisten Dienstleistungen unseres Landratsamtes ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. Viele Dienstleistungen können Sie auch online nutzen. Nähere Infos zu unseren Online-Bürgerservices finden Sie hier.
Falls Sie persönlich vorbeikommen möchten, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung.