Die Antragsstellung muss rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn erfolgen, da der Förderantrag noch vor Maßnahmenbeginn von der Unteren Forstbehörde bearbeitet und anschließend durch das Regierungspräsidium Freiburg bewilligt werden muss.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig vor Antragsstellung mit dem Sachgebiet Privatwald oder mit der für Ihre Waldflächen zuständigen Revierleitung des Forstamtes Kontakt aufnehmen und sich nach den Fördermöglichkeiten und dem Verfahren erkundigen.
Insbesondere zur Planung von Pflanzmaßnahmen ist eine vorherige Beratung durch die jeweils zuständige Revierleitung – unabhängig einer späteren Antragsstellung zur Förderung – wichtig. So können Sie wichtige Fragen zum Standort, zur Baumartenwahl, zur geeigneten Herkunft der Baumarten, zum Pflanzabstand und der Baumartenverteilung auf der Fläche im Vorfeld klären.
Herkunfts- und Verwendungsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut ab 2026 (PDF)
Im Jahr 2026 können unter anderem folgende Fördermaßnahmen beantragt und bewilligt werden:
Aktuell kann für alle oben genannten Fördermaßnahmen allerdings nur der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt (VZM) werden, so dass der Antragsstellende zumindest förderunschädlich mit der beantragten Maßnahme beginnen kann. Mit Finanzmitteln hinterlegte Bewilligungen sind erst dann möglich, wenn Mittelfreigaben des Bundes und des Landes erfolgt sind.
Das Borkenkäfermonitoring kann auch in 2026 gefördert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der unten stehenden Rubrik „Borkenkäfermonitoring“. Andere Maßnahmen aus dem Bereich der Extremwetterereignisse, wie z.B. Schadholzaufarbeitung werden in diesem Jahr nicht gefördert.
Die bisherige Landesförderrichtlinie für forstliche Maßnahmen – die Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) - wird Ende 2026 außer Kraft treten und u.a. durch die neue „VwV NWW Waldbau“ ersetzt.
Das gesamte Antragsverfahren soll zukünftig volldigital über das Waldportal BW erfolgen. Allerdings wird eine Antragstellung dort frühestens ab Juli 2027 möglich sein.
Da aber auch Förderungen für die Frühjahrspflanzung oder sonstige waldbauliche Maßnahmen (z.B. Naturverjüngung, Jungbestandspflege, periodische Betriebspläne, Seilkran) im 1. Halbjahr 2027 möglich sein sollen, sollen Förderanträge noch im Jahr 2026 gestellt und bewilligt werden.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die Frist zur Einreichung von waldbaulichen Förderanträgen für das 1. Halbjahr 2027:
bis spätestens Freitag, 6. November 2026 bei der UFB Rottweil
Bei waldbaulichen Maßnahmen ist es empfehlenswert, vor Antragsstellung noch eine Beratung der zuständigen Revierleitung in Anspruch zu nehmen.
Zur Antragsstellung selbst oder bei Fragen können Sie sich gerne an das Sachgebiet Privatwald wenden: privatwald(at)landkreis-rottweil.de oder 0741/244-552.
Die Förderanträge finden Sie in der untenstehenden Rubrik „Antragsunterlagen und Merkblätter“.
Wenn Sie den Antrag selbstständig ausfüllen möchten, achten Sie bitte unbedingt auf Vollständigkeit und senden Sie den Förderantrag digital per E-Mail an unser Förderpostfach privatwald(at)landkreis-rottweil.de.
Im Jahr 2025 wurde in der forstlichen Förderung in Baden-Württemberg die so genannte Teil-Digitalisierung für Antragsstellende sowie die Unteren Forstbehörden und das Regierungspräsidium Freiburg eingeführt. Dadurch können Förderanträge in der forstlichen Förderung und der Privatwaldbetreuung mit den bekannten PDF-Formularen digital bearbeitet, unterschrieben und anschließend ohne einen zusätzlichen Druck- oder Scanvorgang per E-Mail an die Untere Forstbehörde versandt werden. In den nächsten Jahren soll der Antragsprozess zunächst für die häufigsten Fördermaßnahmen vollständig digitalisiert und über das Waldportal BW abgewickelt werden.
Nach wie vor sind auch Anträge in Papierform möglich. Allerdings dauert die Bearbeitung insgesamt länger, da zusätzliche Arbeitsschritte zur Digitalisierung notwendig sind.
Grundsätzlich können die häufigsten Fördermaßnahmen, wie z.B. Wiederbewaldungen, Pflegemaßnahmen in Naturverjüngungen oder Jungbeständen sowie das Borkenkäfermonitoring, digital eingereicht werden. Bei manchen Fördermaßnahmen, wie beispielsweise Waldwegebauprojekte, müssen die Anträge weiterhin zwingend in Papierform eingereicht werden. Einen Hinweis, ob eine digitale Antragsstellung möglich ist, finden Sie in den neuen Maßnahmenblättern oben links.
Zu beachten ist, dass es ja nach Formular verschiedene Möglichkeiten der Unterschriften gibt. Beispielswiese können Förderanträge und Anträge zur Auszahlung (Verwendungsnachweis) mit allen Varianten der „digitalen“ Unterschrift unterschrieben werden. Ausnahmen gibt es bei der Zeichnungsberechtigung (Vollmacht) und der Einverständniserklärung, wenn mehrere Eigentümer den Wald besitzen – hier sind handschriftliche Unterschriften notwendig, die aber natürlich auch eingescannt werden können.
Weitere Informationen zur teil-digitalen Antragsstellung finden Sie auf dem hier verlinkten Merkblatt.
Merkblatt zur teil-digitalen Antragsstellung (PDF)
Für Förderanträge für planmäßige Wiederaufforstungen (nach Teil B der Förderrichtlinie) oder für Wiederbewaldungen nach Extremwetterereignisse (Teil F) gelten folgende Fördervoraussetzungen:
Während der 10-jährigen Zweckbindungsfrist müssen die Fördervoraussetzungen durch den Antragsstellenden weiterhin gewährleistet werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Pflanzflächen ordnungsgemäß und regelmäßig gepflegt werden, so dass die gepflanzten Bäume gut anwachsen und gedeihen können und nicht durch Verunkrautung, Mäusefraß oder Wildverbiss im Wachstum gehindert werden.
Um Plastik im Wald zu vermeiden, wird empfohlen, auf die zunehmend am Markt verfügbaren Produkte mit vollständiger Abbaubarkeit bzw. aus nachwachsenden Rohstoffen zurückzugreifen. Seit dem Förderjahr 2024 werden nur noch diese alternativen plastikfreien Produkte gefördert, während eine Förderung von herkömmlichen, erdölbasierten und nicht abbaubaren Wuchshüllen nicht mehr möglich ist.
Die Produkte müssen
Bei weiteren Fragen zur forstlichen Förderung können Sie gerne die jeweiligen Ansprechpartner im Sachgebiet Privatwald oder im forstlichen Revierdienst des Forstamts im Landratsamt Rottweil kontaktieren.
Im Jahr 2025 wurden die Unterlagen zum Stellen von Förderanträgen sowie die Merkblätter überarbeitet. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Förderantragsunterlagen.
Antrag zur Erteilung einer Unternehmensnummer (PDF)
Forstlicher Förderantrag_Teile A, B, G waldbauliche Maßnahmen (PDF)
Detailplanung zu Teil A und B (Wieder- und Erstaufforstung) (PDF)
Merkblatt Erst- und Wiederbewaldungsmaßnahmen und Jungbestandspflege (Teil A und B) (PDF)
Förderantrag Extremwetter (Teil F) (PDF)
Ausfüllhilfe zum Förderantrag Extremwetter (Teil F) (PDF)
Detailplanung zur Wiederbewaldung (Extremwetter, Teil F) (PDF)
Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) zum Förderantrag Extremwetter (PDF)
Übersicht Wiederbewaldung (PDF)
Merkblatt Wiederbewaldung (PDF)
Erklärung förderfähige Fläche Borkenkäfermonitoring für 2026 (PDF)
Forstfachliche Stellungnahme durch Revierleitende zum Förderantrag Extremwetter (PDF)
Das Borkenkäfermonitoring kann auch im Jahr 2026 im Privatwald sowie Kommunalwald gefördert werden. Allerdings können nur Anträge für das im Jahr 2026 durchgeführte Borkenkäfermonitoring gestellt werden.
Die Fördermaßnahme unterstützt Waldbesitzende, die ihren Wald regelmäßig hinsichtlich Befall durch den Borkenkäfer kontrollieren. Die Kontrollhäufigkeit ist dabei von der Gefährdungslage abhängig (u.a. Schwärmflug der Borkenkäfer, aktuelle Witterung und die der vergangenen Wochen, Trockenheit oder ausreichende Wasserversorgung durch häufige Niederschläge, sichtbare Zeichen in gefährdeten Waldbeständen für akuten bzw. zunehmenden Befall).
Die Kontrollen müssen vom Boden aus (Drohnen sind nicht zugelassen) und durch „geschulte Hilfskräfte“ durchgeführt werden, dies sind i.d.R. Waldbesitzende mit langjähriger Erfahrung. Es können aber auch vom Waldbesitzenden beauftragte Waldarbeiter oder forstliche Dienstleister sein. Eine Qualifikation, Schulung, Einweisung oder mehrjährige Erfahrung muss für diejenigen nachgewiesen werden, die das Borkenkäfermonitoring durchgeführt haben – z-B. durch entsprechende Zeugnisse, Bescheinigungen, Arbeitsvertrag, Rechnung.
Das Borkenkäfermonitoring ist ein Sonderverfahren im Bereich Teil F „Extremwetterereignisse“, hier wird der Förderantrag erst nach Maßnahmenabschluss bei der Unteren Forstbehörde eingereicht, z.B. Ende September. Hierfür ist es allerdings zwingend notwendig, dass die Maßnahme vom Waldbesitzenden rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn per E-Mail bei der zuständigen Forstrevierleitung angezeigt wird. Eine fehlende formlose Anzeige kann zum Förderausschluss führen. Die formlose Anzeige dient der Überprüfung der Maßnahme und Feststellung der Förderfähigkeit durch die Revierleitung.
Bitte teilen Sie der zuständigen Revierleitung in der formlosen Anzeige folgende Informationen mit:
Seit 2022 gelten folgende Voraussetzung für die förderfähige Monitoringfläche:
Folgende Nachweise zum Borkenkäfermonitoring bzw. zu der förderfähigen Fläche sind mit dem Förderantrag einzureichen:
Auch bei der Fördermaßnahme Borkenkäfermonitoring muss die so genannte Bagatellgrenze (=Mindestfördersumme) erreicht werden, damit ein Förderantrag gestellt werden kann. Diese liegt beispielsweise im Kleinprivatwald bis 200 ha bei einem Förderbetrag von mind. 250 €. Das heißt, es wird eine förderfähige Kontrollfläche beim Borkenkäfermonitoring von mind. 21 ha benötigt.
Förderanträge für das Borkenkäfermonitoring 2026 müssen bis spätestens 16.10.2026 bei der zuständigen unteren Forstbehörde eingereicht werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Anträge vollständig sind und möglichst digital per E-Mail an unser Förderpostfach privatwald(at)landkreis-rottweil.de gesendet werden.
Förderanträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten die landesweit vorgelegten Förderanträge zum Borkenkäfermonitoring die verfügbaren Finanzmittel übersteigen, ist eine Priorisierung der eingegangenen Förderanträge notwendig.
Wenn Sie zum Beispiel als Nachweis für Ihre Förderanträge Karten, Luftbilder etc. benötigen sollten, können Sie diese jederzeit im frei zugänglichen Geoportal Baden-Württemberg unter https://www.geoportal-bw.de/ erstellen, bearbeiten und ausdrucken.
Die App „WaldExpert“ ist für Privatwaldbesitzende interessant, da sie eine Flurstückssuche und fachliche Informationen zu den Waldgrundstücken anbietet. Die eigenen Flurstücke kann man sich im Reiter „Mein Wald“ auch speichern. Weitere Informationen sind z.B. Grenzen oder die Flächengröße, Waldfunktionen, Schutzgebiete und Rettungspunkten sowie Luftbilder.
Diese App für mobile Endgeräte (Smartphone oder Tablet) ist kostenlos im jeweiligen App-Store für Android- oder iOS-Geräte erhältlich.
Das Waldportal Baden-Württemberg soll in Zukunft die „digitale Forstbehörde“ im Land Baden-Württemberg werden. Es wird die Basis für die Digitalisierung vieler Geschäftsprozesse der Landesforstverwaltung werden und soll auch bei der Kooperation und dem digitalen Austausch der unterschiedlichen Akteure rund um den Wald eine wichtige Rolle spielen. Einer der Geschäftsprozesse, die in Zukunft über und mit dem Waldportal Baden-Württemberg abgebildet und abgearbeitet werden soll, ist der Prozess der Stellung und weiteren Bearbeitung von Förderanträgen.
Auf unserer Homepage haben wir weitere Informationen zum Waldportal hier zusammengetragen.