Immissionsschutz

Allgemein

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser und die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen zu schützen beziehungsweise schon die Entstehung solcher Emissionen an der Quelle zu vermeiden.

Weitere Informationen einschließlich der staatlichen Vorschriften zum Immissionsschutz erhalten Sie bei:

- der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

- dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Darüber hinausgehende Informationen z. B. zum gebietsbezogenen Immissionsschutz, Lärm durch Verkehr, .. erhalten Sie hier:

- beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

BImschG

Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich belästigen kann benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Formulare zum BImSchG:

Immissionsschutz - Formulare - GAA Internet (baden-wuerttemberg.de)

UVPG

Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Umwelt hat.
Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden.

Information zur UVP:

Wissenswertes | UVP-Portal