Häufige Fragen zu den Asbestfunden am Berufsschulzentrum Rottweil

Uns ist bewusst, dass die Asbestfunde am Berufsschulzentrum bei Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Ausbildungsbetrieben Fragen und auch Sorgen auslösen. Auf dieser Seite beantworten wir deshalb die wichtigsten Fragen zum aktuellen Stand. Die Untersuchungen dauern an. Die Informationen werden aktualisiert, sobald neue gesicherte Erkenntnisse vorliegen.

Stand 04.10.2026

Aktueller Stand

Inzwischen sind große Teile des Berufsschulzentrums wieder freigegeben. Dazu gehören mehrere Bauabschnitte sowie Übergangs- und Flurbereiche, der Rundbau und die gesamte Ebene 0 mit Tiefgarage und den dazugehörenden Flurbereichen. Bereits zuvor hatte das beauftragte Ingenieurbüro die Werkstätten freigegeben. Mensa, großer Saal und Kreissporthalle waren von Anfang an nicht von den Sperrungen betroffen und konnten weiterhin genutzt werden.

Damit stehen den Schulen wieder deutlich mehr Flächen zur Verfügung und mehr Schülerinnen und Schüler können in Präsenz unterrichtet werden.

Weiterhin vollständig abgeschottet und gesperrt bleibt Bauabschnitt 1 mit den Ebenen 1, 3 und 5. Dabei handelt es sich um den Bereich, auf den sich die Arbeiten von Beginn an konzentriert haben. Die dortigen Unterrichtsräume selbst sind nicht betroffen. Sie können derzeit dennoch noch nicht genutzt werden, da zunächst die betroffenen Toilettenkerne abgeschottet werden müssen.

1. Wie wurde das Asbest entdeckt?

Ausgangspunkt war der geplante Einbau einer zusätzlichen rollstuhlgerechten Toilette. Um die Leitungsführung nachvollziehen zu können, wurde Ende Juli die Decke der Tiefgarage geöffnet. Dabei fielen einem Bauingenieur des Landratsamtes Auffälligkeiten auf. Ein Fachbüro untersuchte daraufhin das Material und stellte Asbest fest. Anschließend wurden Raumluftmessungen veranlasst.

Die Raumluftmessung der Tiefgarage erfolgte am 11. September 2026. Rein vorsorglich wurde dabei auch auf Ebene 1 im Bauabschnitt 1 gemessen.

2. Wo wurde Asbest festgestellt?

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegt der Schwerpunkt der Auffälligkeiten im ältesten Gebäudeteil, dem sogenannten Bauabschnitt 1. Auffällige Messwerte in der Raumluft wurden insbesondere in den Toilettenbereichen festgestellt. Die untersuchten Klassenräume zeigen hingegen unauffällige Werte.

Auch die weiteren Bauabschnitte werden vorsorglich untersucht. Damit soll geklärt werden, welche Bereiche sicher wieder für den Schulbetrieb genutzt werden können.

3. Was haben die bisherigen Messungen ergeben?

Die Messungen zeigen je nach Messort unterschiedliche Ergebnisse. In Bauabschnitt 1 wurden 47 Messpunkte ausgewertet. Davon lagen 30 im Bereich bis 500 Fasern pro Kubikmeter Raumluft, sechs zwischen 500 und 1.000 Fasern und elf über 1.000 Fasern. Die höheren Werte konzentrierten sich insbesondere auf die Toilettenbereiche und die Ebene 1 im Bauabschnitt 1.

In weiten Bereichen des Berufsschulzentrums wurden Werte unter 100 Fasern/m³ beziehungsweise unter dem Sanierungszielwert der Asbestrichtlinien von 500 Fasern/m³ gemessen. Dies spricht gegen eine flächendeckend hohe Belastung des Gebäudes.

Ein einzelner Messwert allein erlaubt jedoch noch keine Aussage über ein gesundheitliches Risiko. Für die fachliche Bewertung müssen unter anderem Messort, mögliche Quelle sowie Dauer und Häufigkeit einer möglichen Exposition berücksichtigt werden. Zudem gibt es unterschiedliche Richt-, Ziel- und Bewertungswerte.

4. Wie schätzt das Gesundheitsamt eine mögliche gesundheitliche Belastung ein?

Das Gesundheitsamt hat die bislang vorliegenden Erkenntnisse und Messergebnisse fachlich bewertet. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem die Nutzungshäufigkeit der Räume, die erwartbare und realistische Expositionsdauer sowie die baulichen Gegebenheiten. Nach dieser Einschätzung ist kein realistischer Gesundheitsschaden für Schülerinnen und Schüler oder Beschäftigte zu erwarten.

Bei der gesundheitlichen Bewertung von Asbest kommt es nicht nur darauf an, ob Fasern nachgewiesen wurden. Entscheidend sind insbesondere die Höhe einer möglichen Belastung und die Dauer, über die Menschen dieser ausgesetzt waren. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die auffälligsten Werte bislang vor allem in Toilettenbereichen festgestellt wurden, in denen sich Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte in der Regel nur kurzzeitig aufhalten.

Asbest kommt auch natürlicherweise vor. In der Außenluft besteht eine Hintergrundbelastung von etwa 150 Fasern/m³. Im innerstädtischen Bereich kann diese auch einige hundert Fasern/m³ betragen. In Gewerbebetrieben sehen die Technischen Regeln eine Akzeptanzkonzentration von bis zu 10.000 Fasern/m³ bei einer täglichen Exposition von acht Stunden über ein ganzes Arbeitsleben vor. Erst bei mehr als 10.000 Fasern/m³ Raumluft sind entsprechende Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung vorgesehen.

Die gesundheitliche Einschätzung bedeutet nicht, dass für Asbest ein „sicherer Grenzwert“ angenommen werden kann. Sie bedeutet, dass sich aus den bisher erhobenen Messwerten und den bekannten Nutzungsbedingungen kein Hinweis auf eine relevante gesundheitliche Gefährdung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ergibt.

Unabhängig davon gilt bei Asbest das Minimierungsgebot. Deshalb werden die betroffenen Bereiche nicht weiter genutzt und entsprechende Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen vorbereitet.

5. Kann festgestellt werden, seit wann Asbestfasern in der Raumluft vorhanden waren?

Nein. Die heutigen Messungen zeigen lediglich, welche Faserkonzentration zum Zeitpunkt der jeweiligen Messung in der Raumluft vorhanden war. Jede Messung stellt damit eine Momentaufnahme dar. Rückwirkend lässt sich daraus nicht zuverlässig bestimmen, seit wann die jeweils gemessenen Konzentrationen bestanden haben.

Allein aus dem Alter des Gebäudes oder dem Vorhandensein asbesthaltiger Materialien kann nicht auf eine durchgehende und gleichbleibende Belastung der Raumluft geschlossen werden.

Bei früheren Schadstoffuntersuchungen gab es keine Hinweise auf eine entsprechende Belastung der Raumluft. Erst durch die Öffnung der Tiefgaragendecke im Zusammenhang mit der geplanten Baumaßnahme entstand ein konkreter Anlass für die jetzigen Untersuchungen.

6. Wie und wo wird gemessen?

Die Raumluft wird an unterschiedlichen Messpunkten im Gebäude untersucht. Die bisherigen Messungen umfassen unter anderem Toilettenbereiche, Flure, angrenzende Räume und Übergänge zwischen den einzelnen Bauabschnitten.

Die Untersuchungen werden durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium durchgeführt. Die Probenahme erfolgt nach DIN EN ISO 16000-7, die Festlegung und Auswertung der Messpunkte nach VDI 3492. Die Fasern werden mithilfe eines Rasterelektronenmikroskops und energiedispersiver Röntgenanalyse untersucht.

Da eine einzelne Messung immer nur die Situation zum jeweiligen Zeitpunkt abbildet, werden weitere Messungen durchgeführt. Insbesondere die Übergänge von Bauabschnitt 1 zu den übrigen Gebäudeteilen werden überprüft.

Die Ergebnisse werden fachlich bewertet und bilden die Grundlage dafür, welche Gebäudebereiche wieder freigegeben werden können.

7. Wie umfangreich sind die Untersuchungen?

Die Untersuchungen wurden nach den ersten Ergebnissen auf zahlreiche weitere Bereiche des Berufsschulzentrums ausgeweitet. Neben den Bereichen mit auffälligen Messwerten wurden insbesondere angrenzende Räume, Flure sowie die Übergänge zwischen den einzelnen Bauabschnitten untersucht.

Damit sollte geklärt werden, ob auch andere Gebäudeteile betroffen sind und welche Bereiche wieder sicher für den Schulbetrieb genutzt werden können.

Die weiteren Untersuchungen haben keine zusätzlichen auffälligen Messergebnisse ergeben. Auf dieser Grundlage konnten inzwischen zahlreiche Bereiche durch das beauftragte Ingenieurbüro wieder freigegeben werden.

8. Können Asbestfasern aus betroffenen Bereichen in andere Gebäudeteile gelangt sein?

Eine mögliche Verschleppung wird bei den weiteren Untersuchungen berücksichtigt. Es ist möglich, dass später errichtete Bauabschnitte durch Luftübertragung oder Verschleppung, möglicherweise auch im Zusammenhang mit Reinigungsarbeiten, verunreinigt worden sein könnten.

Gerade deshalb beschränken sich die Untersuchungen nicht ausschließlich auf die Bereiche, in denen die höchsten Werte festgestellt wurden. Auch angrenzende Gebäudeteile und insbesondere die Übergänge zu anderen Bauabschnitten werden vorsorglich überprüft.

Die Untersuchungen werden durch ein beauftragtes Fachbüro und die zuständigen Stellen fachlich begleitet. Anschließend sollen die betroffenen Bereiche gereinigt und erneut gemessen werden. Für eine relevante zusätzliche Exposition gibt es derzeit keinen konkreten Hinweis.

9. Können Asbestfasern über Kleidung, Schuhe oder Taschen mit nach Hause getragen worden sein?

Eine gewisse Faseranhaftung an Kleidung ist theoretisch möglich. Wie viele Fasern gegebenenfalls an Kleidung oder anderen Gegenständen anhaften könnten, lässt sich anhand der gemessenen Raumluftkonzentrationen jedoch nicht seriös berechnen.

Die bloße Anwesenheit von Fasern in der Raumluft bedeutet nicht automatisch, dass sich diese auf Textilien absetzen. Auch bei einer möglichen Kontamination der Kleidung würden sich bei der späteren Handhabung nicht alle Fasern wieder lösen und in die Raumluft zu Hause gelangen.

Hinzu kommt, dass sich Schülerinnen und Schüler nicht in wesentlich mit Stäuben belasteten Räumen aufgehalten haben. Unter Berücksichtigung der Umgebung und der gemessenen Raumluftkonzentrationen ist deshalb eine relevante häusliche Faserkonzentration allein durch potenziell kontaminierte Kleidung nicht zu erwarten.

In die Bewertung wurde auch einbezogen, dass sich Schülerinnen und Schüler zeitweise in den auffälligen Toiletten-, Flur- oder Treppenhausbereichen aufgehalten haben können. Dabei handelt es sich in der Regel um kurzzeitige Aufenthalte. Auch unter Berücksichtigung dieser möglichen Aufenthalte ist nach Einschätzung des Gesundheitsamtes eine relevante zusätzliche Exposition im häuslichen Umfeld durch eine Verschleppung über Kleidung, Schuhe oder persönliche Gegenstände nicht zu erwarten.

Eine experimentelle Studie von Sahmel et al. (Journal of Exposure Science & Environmental Epidemiology, 2016) hat eine solche sogenannte „Take-home“-Exposition untersucht. Dabei wurde Arbeitskleidung sehr hohen beruflichen Asbestkonzentrationen von 2.000.000 Fasern/m³ ausgesetzt und anschließend untersucht, wie viele Fasern bei der Handhabung der Kleidung wieder freigesetzt werden. Die ermittelte wöchentliche 40-Stunden-Zeitmittelkonzentration lag bei etwa 0,20 Prozent der jeweiligen Arbeitsplatzkonzentration.

Vor diesem Hintergrund wird die Wahrscheinlichkeit einer nennenswerten Verschleppung mit einer daraus resultierenden zusätzlichen Belastung im häuslichen Umfeld als sehr gering eingeschätzt. Sie dürfte deutlich unter der ohnehin bestehenden Hintergrundbelastung liegen.

Dabei wurde auch berücksichtigt, dass Schülerinnen und Schüler nach dem Unterricht beziehungsweise nach dem Aufenthalt in der Schule unmittelbar nach Hause gehen können.

10. Warum wurde das Berufsschulzentrum zunächst vollständig geschlossen?

Die vollständige Schließung war eine Vorsichtsmaßnahme. Sie ermöglichte es, weitere Bereiche ungestört zu untersuchen und sicher festzustellen, welche Gebäudeteile wieder genutzt werden können.

Von Beginn an war das Ziel, das Berufsschulzentrum nicht länger als notwendig vollständig geschlossen zu halten. Bereiche sollten wieder genutzt werden können, sobald dies auf Grundlage der Untersuchungen und der fachlichen Bewertung durch das beauftragte Ingenieurbüro möglich ist.

Auf dieser Grundlage konnten zunächst die Werkstätten und anschließend weitere Bauabschnitte, Übergangs- und Flurbereiche sowie der Rundbau und die Ebene 0 wieder freigegeben werden.

11. Welche Bereiche können inzwischen wieder genutzt werden?

Inzwischen sind mehrere Bauabschnitte sowie Übergangs- und Flurbereiche durch das beauftragte Ingenieurbüro wieder freigegeben. Dazu zählt auch der Rundbau, auf den sich zuletzt Reinigungs- und Messarbeiten konzentriert hatten.

Auch die gesamte Ebene 0, also die Tiefgarage und die dazugehörenden Flurbereiche, kann wieder genutzt werden. Bereits zuvor hatte das Ingenieurbüro die Werkstätten freigegeben.

Mensa, großer Saal und Kreissporthalle waren von Anfang an nicht von den Sperrungen betroffen.

Damit stehen den Schulen wieder deutlich mehr Flächen für den Präsenzunterricht zur Verfügung.

12. Welche Bereiche bleiben weiterhin gesperrt?

Weiterhin vollständig abgeschottet und gesperrt bleibt Bauabschnitt 1 mit den Ebenen 1, 3 und 5. Dabei handelt es sich um den Bereich, auf den sich die Arbeiten von Beginn an konzentriert haben.

Die dortigen Unterrichtsräume selbst sind nicht betroffen. Sie können derzeit dennoch noch nicht genutzt werden, da zunächst die betroffenen Toilettenkerne abgeschottet werden müssen. Erst anschließend können die angrenzenden Flure gereinigt und weitere Bereiche voneinander getrennt und wieder zugänglich gemacht werden.

Von der derzeitigen Sperrung sind insgesamt 60 Klassen- und Fachräume, fünf Vorbereitungs- und Schulungsräume sowie neun Toiletten betroffen.

13. Wie findet der Unterricht aktuell statt?

Durch die neuen Freigaben stehen den Schulen wieder deutlich mehr Flächen zur Verfügung. Um möglichst viele Schülerinnen und Schüler vor Ort unterrichten zu können, werden die vorhandenen Räume flexibel genutzt. So wurden unter anderem Fachräume vorübergehend zu Theorieräumen umfunktioniert.

Noch können allerdings nicht alle Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenz unterrichtet werden. Für einen Teil der Klassen findet deshalb weiterhin Fernunterricht statt.

Welche Klassen vor Ort unterrichtet werden können und wie der Unterricht im Einzelnen organisiert wird, teilen die jeweiligen Schulleitungen ihren Schülerinnen und Schülern, Eltern und Ausbildungsbetrieben direkt mit.

Auch die Verpflegung am Berufsschulzentrum soll im Laufe der Woche wieder aufgenommen werden.

14. Wie geht es mit den betroffenen Bereichen weiter?

Für die besonders betroffenen Bereiche in Bauabschnitt 1 werden derzeit verschiedene Maßnahmen geprüft. Eine Möglichkeit ist, betroffene Toilettenbereiche zunächst luftdicht vom übrigen Gebäude abzutrennen beziehungsweise einzuhausen. Für den Schulbetrieb könnte in diesem Fall vorübergehend eine alternative Toilettenlösung erforderlich werden.

Parallel wird das weitere Sanierungskonzept erarbeitet. Für eine umfassende Sanierung wird derzeit mit einem Zeitraum von etwa sechs bis acht Wochen gerechnet. Als möglicher Zeitraum kommen deshalb insbesondere die Sommerferien 2027 in Betracht. Ein endgültiger Zeitplan steht noch nicht fest.

15. Wie geht es mit den weiterhin gesperrten Bereichen weiter?

Im Mittelpunkt der weiteren Arbeiten steht Bauabschnitt 1. Zunächst sollen die betroffenen Toilettenkerne abgeschottet werden. Anschließend können die angrenzenden Flure gereinigt und weitere Bereiche voneinander getrennt und wieder zugänglich gemacht werden.

Ziel ist es, danach auch in diesem Bauabschnitt möglichst zeitnah weitere Bereiche freigeben und damit noch mehr Präsenzunterricht ermöglichen zu können.

Parallel wird das weitere Sanierungskonzept erarbeitet. Für eine umfassende Sanierung wird derzeit mit einem Zeitraum von etwa sechs bis acht Wochen gerechnet. Als möglicher Zeitraum kommen deshalb insbesondere die Sommerferien 2027 in Betracht. Ein endgültiger Zeitplan steht noch nicht fest.

Zu den Pressemitteilungen:

Pressemitteilung vom 04.10.2026: "Berufsschulzentrum: Ab Montag wieder deutlich mehr Präsenzunterricht"

Pressemitteilung vom 01.10.2026: "Berufsschulzentrum: Schritt für Schritt zurück zum Schulbetrieb"

Pressemitteilung vom 25.09.2026: "Berufsschulzentrum bleibt auch kommende Woche geschlossen"

Pressemitteilung vom 22.09.2026: "Berufsschulzentrum vorsorglich bis Ende der Woche geschlossen"

Pressemitteilung vom 17.09.2026: "Erneute Messungen sollen Klarheit bringen

Pressemitteilung vom 15.09.2026: "Berufsschulzentrum: Einzelne Bereiche vorsorglich gesperrt"

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