Dienstleistung

Zivildienst Entschädigung bei Gesundheitsschäden

Rechtsgrundlage: Zivildienstgesetz (ZDG)

Ein Dienstpflichtiger, der eine Zivildienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (§ 47/48 ZDG)

Zivildienstbeschädigungen sind gesundheitliche Schädigungen durch

  • Dienstverrichtungen
  • Unfälle während der Ausübung des Zivildienstes
  • die dem Zivildienst eigentümliche Verhältnisse
  • durch Unfälle auf dem Weg von und zum Dienstort

Leistungen nach dem ZDG:

Umfang und Art der Leistungen sind mit den Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz identisch.

Die Regelungen gelten bei Unfällen während des Zivildienstes bis einschließlich 31.12.2011.
Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten erhalten keine Leistungen nach diesem Gesetz. Diese Personen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung unfall- und haftpflichtversichert.

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