Dienstleistung

Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe

Durch den Deutschen Bundestag werden jährlich Finanzmittel bereitgestellt, mit denen Opfern extremistischer Übergriffe eine Härteleistung als Soforthilfe zugesprochen werden kann.

Das Antragsformular, Merkblatt und weitere wichtige Informationen zum Härteleistungsverfahren sind auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz www.bundesjustizamt.de/opferhilfe abrufbar.

Über eine Telefon-Hotline besteht für Opfer auch eine direkte Kontaktmöglichkeit unter 0228/99410-5288 und 0228/99410-5790

Weiterhin kann unter E-Mail-Adresse opferhilfe(at)bfj.bund.de Kontakt mit dem Bundesammt für Justiz zu Fragen der Opferhilfe aufgenommen werden.
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