Unser Angebot der Schuldnerberatung richtet sich an die Bürger des gesamten Landkreises Rottweil, insbesondere an Empfänger von Sozialleistungen sowie einkommensschwache und von Sozialleistungen bedrohte Personen.
Immobilienbesitzern kann keine Beratung angeboten werden.
Falls Sie Selbständig sind oder waren, kann eine Beratung nur durchgeführt werden, wenn:
- die Vermögensverhältnisse überschaubar sind
- keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen
- weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind
- keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen (zum Beispiel ausstehende Löhne, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge)
- ein Kleingewerbe betrieben wird/wurde (eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt/vorlag)
Sollten Sie sich unsicher sein, ob die vorgenannten Punkte für Sie zutreffen, können Sie uns gerne anrufen damit geklärt werden kann, ob eine Beratung erfolgen kann oder nicht.
Unabhängig von den genannten Voraussetzungen führen wir für Empfänger von Sozialleistungen, sowie für einkommensschwache und von Sozialleistungen bedrohte Personen immer Beratungen durch.
Eine erfolgreiche Schuldnerberatung setzt beim Hilfesuchenden die Bereitschaft voraus, aktiv und zuverlässig mitzuarbeiten, Vereinbarungen einzuhalten, die finanziellen Verhältnisse offen zu legen, sich mit dem eigenen Ausgabe- und Konsumverhalten auseinander zu setzen sowie keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen.