KFZ-Zulassung
A k t u e l l e s
1. Ausfuhrkennzeichen werden steuerpflichtigNEU ab 01.07.2010:
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden alle Ausfuhrkennzeichen bereits ab dem 1. Tag der Zuteilung steuerpflichtig.
Was wird benötigt? / Was ist zu tun?
Voraussetzung zur Zulassung ist die deutsche Bankverbindung zur Abbuchung der Kfz-Steuer.
Bitte verwenden Sie dafür unser Antragsformular.
Wenn nicht vorhanden:
Das Ausfuhrkennzeichen kann erst ausgegeben werden, wenn beim Finanzamt die Steuer festgesetzt wurde und der Einzahlungsbeleg vorgelegt wird.
Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt am Samstag geschlossen hat!
2. Wichtige Hinweise bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Kfz-Zulassungsbehörde beim Landratsamt in Rottweil die Zulassung von Fahrzeugen verweigert, wenn der Fahrzeughalter rückständige Gebühren aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen schuldet.
Hierbei handelt es sich auch um Schulden aus Maßnahmen zu fehlendem Versicherungsschutz gem. § 25 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), nicht bezahlter Kfz-Steuer, Mängelanzeigen bei Kfz (§ 5 FZV), mitteilungspflichtigen Änderungen (§ 13 FZV) und der damit verbundenen zwangsweisen Außerbetriebsetzung der Fahrzeuge.
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3. Zulassung an Samstagen
An Samstagen nicht möglich ist die Zulassung von Fahrzeugen, die zuvor in folgenden Ländern
- Belgien
- Estland
- Gibraltar
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Kanalinseln
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Niederlande
- Nordirland
- Rumänien
- Schweden
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn
zugelassen waren, da an Samstagen keine Auskünfte vom Kraftfahrtbundesamt zu erhalten sind.
Fahrzeuge, bei denen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, können ebenfalls nicht an Samstagen zugelassen werden.
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4. Wir sind für Sie da!
Zuvorkommend und schnell wollen wir Sie in unserer KFZ-Zulassungsstelle bedienen und Ihnen in allen Fragen mit Rat und Tat behilflich sein.
Dank einer modernen EDV-Struktur und einer optimierten Ablauforganisation können wir alle üblichen Dienstleistungen wie Fahrzeugzulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen oder technische Änderungen so zügig bearbeiten, dass nennenswerte Wartezeiten eine seltene Ausnahme sind.
Sie selbst können zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, indem Sie die nachfolgenden Hinweise zum Antrags- und Ablaufverfahren beachten und vor allem die erforderlichen Unterlagen vollständig bei uns vorlegen.
Gerne können Sie sich bereits vorab in unserem Bereich "Dienstleistungen rund ums Thema KFZ" über die Verfahrensabläufe, nötigen Unterlagen etc. informieren.
Was Sie zum Besuch der Zulassungsbehörde benötigen finden Sie hier.
Wir hoffen, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind und wünschen Ihnen allzeit „gute Fahrt".
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